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Inzestverbot : Ein Tabu

Der Bundestag sollte dem Ethikrat nicht folgen, der sich für eine weitgehende Aufhebung des Inzestsverbots unter Geschwistern ausgesprochen hat. Auch das Strafrecht kann dazu dienen, ein gesellschaftliches Tabu zu bewahren.

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          Es kommt eine Menge zusammen beim Inzest-Verbot. Schon das Bundesverfassungsgericht musste sich Mühe geben, an der Strafbarkeit des Beischlafs zwischen Verwandten festzuhalten. Letztlich kamen die Richter mit großer Mehrheit zu dem Schluss, die Norm verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Das hat auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht beanstandet.

          Richtig ist: Das Strafrecht ist nur das letzte, da schärfste Mittel. Und der Gesetzgeber, nicht das Verfassungsgericht, muss erst einmal definieren, welches Verhalten strafwürdig sein soll und warum. Der Deutsche Ethikrat, auch er kein Gesetzgeber, hat sich jetzt mit knapper Mehrheit für eine weitgehende Straflosigkeit des Inzests unter Geschwistern ausgesprochen.

          Er meint, das Strafrecht sei nicht dazu geeignet, ein gesellschaftliches Tabu zu bewahren oder moralische Standards durchzusetzen. Doch das stimmt nicht. Hier kommt eine tiefe Überzeugung zum Ausdruck, die eben nicht irrational ist. Es geht nicht zuletzt um der Schutz von Kindern. Der Bundestag sollte dem Ethikrat nicht folgen.

          Reinhard Müller
          Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.

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