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F.A.S. exklusiv : Innenministerium wusste vorab von „Prüffall AfD“

  • Aktualisiert am

Sachsen, Markneukirchen: Ein Teilnehmer des Landesparteitages der sächsischen AfD Bild: dpa

Ob Innenminister Horst Seehofer persönlich von Haldenwangs bevorstehender öffentlicher Bekanntgabe wusste, blieb unbeantwortet.

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          Das Bundesinnenministerium war vorab informiert, als Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang am 15. Januar die AfD öffentlich als „Prüffall“ seines Amtes bezeichnete. Das bestätigte ein Sprecher des Ministeriums der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" (F.A.S.).

          Haldenwang hatte seinerzeit auf einer Pressekonferenz mitgeteilt, die AfD werde „als Prüffall bearbeitet“, weil dem Bundesamt für Verfassungsschutz „erste tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine verfassungsfeindliche Politik dieser Partei vorlägen. Die AfD klagte gegen diese öffentliche Feststellung und bekam recht. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Verfassungsschutz, die Partei einen „Prüffall“ zu nennen. So eine Bezeichnung greife in das Persönlichkeitsrecht ein, das auch Parteien zuerkannt werden müsse. Allerdings darf der Verfassungsschutz zwei Teilgliederungen der AfD - den  „Flügel“ und die „Junge Alternative“ - weiter als „Verdachtsfälle“ bezeichnen.

          Das Innenministerium schreibt nun in einer E-Mail an die F.A.S., es sei vorab darüber „in Kenntnis gesetzt“ worden, dass Haldenwang plante, die Gesamtpartei AfD öffentlich einen „Prüffall“ zu nennen. Das Haus habe zu dieser Absicht allerdings „vorab nicht Stellung genommen“. Ob Innenminister Horst Seehofer persönlich von Haldenwangs bevorstehender öffentlicher Bekanntgabe wusste, blieb unbeantwortet.

          Seehofer hatte dem Verfassungsschutz wenige Tage nach der „Prüffall“-Mitteilung seines Präsidenten, aber noch vor dessen Misserfolg vor dem Kölner Verwaltungsgericht "ausgezeichnete Arbeit" und „viele gute Erfolge“ bescheinigt.

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