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Alles nur Ironie? : Empörung über Seehofers Gesetzestricks

  • -Aktualisiert am

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) Bild: AFP

„Man muss Gesetze kompliziert machen“, sagt Innenminister Horst Seehofer, „dann fällt das nicht so auf.“ Jetzt ist die Empörung groß – der CSU-Politiker spricht von Ironie.

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          Politiker gestalten Gesetze unverständlich, um ihre wahren Absichten zu vernebeln! Was klingt wie der Ausruf am Stammtisch zu vorgerückter Stunde, hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nun in gewisser Weise ausdrücklich eingestanden.

          „Ich hab jetzt die Erfahrung gemacht in den letzten 15 Monaten: Man muss Gesetze kompliziert machen”, sagte der Minister auf einer Veranstaltung, denn „dann fällt das nicht so auf.“ Der Video-Clip, den die ARD am Donnerstagabend im „Bericht aus Berlin“ sendete, wird seither heftig diskutiert: Viele Kommentatoren empören sich darüber, dass gewählte Volksvertreter ihre Absichten verbergen, andere darüber, dass Seehofer das so offen ausspricht. Konkret geht es um das „Datenaustauschgesetz“. Es ist Teil des Migrationspaktes und Gegenstand einer Abstimmung im Bundestag an diesem Freitag. In Seehofers Worten wurde das Gesetz „ganz stillschweigend eingebracht. Wahrscheinlich deshalb stillschweigend, weil es kompliziert ist, das erregt nicht so.“ Der „Süddeutschen Zeitung“ sagte der Minister später, als die Empörung schon groß war, seine Aussage sei „leicht ironisch“ gewesen.

          Richtig ist: Gesetze müssen verständlich sein – eigentlich. Das ergibt sich letztlich aus dem Rechtsstaatsprinzip, genauer dem Prinzip der „Normenklarheit“. Je intensiver das Gesetz in Grundrechte eingreift, desto verständlicher muss es sein, so sieht es das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen. Bürger müssen die Regeln verstehen können, denen sie unterworfen sind. Wenn nicht klar ist, was eine Norm will, sind willkürlichen Entscheidungen Tür und Tor geöffnet. Allerdings genügt es, wenn Auslegungsprobleme „mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können“.

          Von außen betrachtet bemüht sich der Gesetzgebungsapparat durchaus um Verständlichkeit in jeder Phase des Verfahrens. Bis ein Gesetzentwurf auf dem Kabinettstisch liegt, kümmert sich darum der „Redaktionsstab Rechtssprache“ im Bundesjustizministerium. Dort sitzen unter anderem Germanisten, die die Verständlichkeit der Entwürfe prüfen und Verbesserungen anregen. Die Beamten im Ministerium ziehen zudem das „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ zu Rate, das auch Tipps für besseres Deutsch enthält („Streichen Sie Füllwörter!“, „Vermeiden Sie Substantive!“). Hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, übernimmt im weiteren Verlauf ein ähnliches Gremium im Bundestag, der Redaktionsstab Rechtssprache der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS). Ausweislich der Geschäftsordnung des Bundestags kann der Stab aber nur „bei Bedarf Empfehlungen an den Ausschuss richten“.

          Taktisches Kalkül

          Dass jemand aus taktischem Kalkül Normen in anderen Gesetzespaketen versteckt, kommt in der Politik durchaus vor. Besonders bemäntelnde Formulierungen sollen offensichtlichen Widerspruch bei der Abstimmung mit Interessengruppen (Unternehmensverbänden, Verbraucherschützern, Umweltschützern und anderen) sowie dem politischen Wettbewerber in anderen Ressorts gering halten. So würde man aber auch beim Aushandeln von Vertragsklauseln vorgehen. Es ist die unelegante Realität der Gesetzgebung. Ein amerikanischer Anwalt soll einmal gesagt haben, Gesetze seien wie Würste – man sollte besser nicht dabei sein, wenn sie gemacht werden (das Zitat wird wohl fälschlich Bismarck zugeschrieben).

          Es gibt aber auch andere Faktoren als Taktik, die Gesetze unverständlich machen. Koalitionen suchen nach Kompromissen. Damit jede Seite ihrem politischen Lager erklären kann, dass sie sich zumindest teilweise durchgesetzt hat, muss sich das im Gesetzestext widerspiegeln. Meist macht das Paragrafen komplexer. Häufig gibt es europäische oder völkerrechtliche Vorgaben in bisweilen schlechter Übersetzung, denen ein Gesetz genügen muss. Auch das führt zu komplexen Sprachgebilden. Manche Rechtsgebiete wie das Datenschutzrecht verteilen sich auf etliche Gesetze auf verschiedenen Ebenen – Datenschutzgrundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz, Landesdatenschutzgesetze, diverse Datenschutzvorschriften im Strafrecht, Telemediengesetz. Selbst Juristen können dann nicht schnell etwas nachschlagen, sondern müssen das Recht aus allerlei Normen zusammenbasteln.

          In letzter Zeit ist ein Trend erkennbar, dass Politiker ihre Vorhaben zumindest in schöne Worte kleiden, auch wenn die offiziellen Namen bürokratisch bleiben – etwa die „Einer-für-alle-Klage“ (Musterfeststellungsklage) oder das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ (Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht). Diese Form des Polit-Marketings finden manche schlicht unaufrichtig.

          Verfassungswidrig ist weder das Vernebeln, noch sind es die schönen Worte. Aber wer ständig zu viel verspricht oder die Öffentlichkeit offensichtlich täuscht, dürfte an Zustimmung verlieren. Wenn Redaktionsstäbe, Sprachtipps und das Grundgesetz nicht helfen, muss der Wähler die Sache richten.

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