
Sexuelle Gewalt gegen Kinder : Den Schutz verbessern!
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Nur mit Vorratsdatenspeicherung: Bei den digitale Spuren ansetzen. Bild: dpa
Den Netzaktivisten und ihren Mitläufern sei´s gesagt: Wer eine rechtskonforme Vorratsdatenspeicherung verhindern will, der leistet sexueller Gewalt gegen Kinder Vorschub.
Es ist gut, dass sich Bund und Länder nicht länger elementaren Erfordernissen zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt verschließen: Das gilt für die Novellierung des Paragraphen 176 StGB, um Kindesmissbrauch (was für ein verharmlosender Begriff!) nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen zu ahnden, und das gilt für die rechtssichere Verpflichtung von Telekommunikationsunternehmen, Verbindungsdaten und IP-Adressen zu speichern.
Diese Vorratsdatenspeicherung wird seit Jahren von sogenannten Netzaktivisten und deren Mitläufern mit der Behauptung skandalisiert, durch anlasslose „Vollüberwachung“ werde die gesamte Bevölkerung zum Objekt missbrauchsanfälliger Überwachung, ohne dass sich für Strafverfolgungsbehörden ein Mehrwert ergebe. Diese Behauptung ist nicht nur evident falsch, wie sich immer wieder an den digitalen Spuren pädokrimineller Aktivitäten zeigt, die die deutschen Sicherheitsbehörden etwa aus den Vereinigten Staaten erhalten (müssen).
Im Kern aber ist der Popanz Vollüberwachung menschenverachtend. Nicht erst seit „Münster“ ist allen klar, die sich mit Kinderschutz befassen, dass das weltweite Netz keine einfache Tauschbörse für Dateien ist, auf denen zu sehen und zu hören ist, wie Kinder gefoltert werden. Mehr denn je schaffen die Möglichkeiten des Internets einen Anreiz, um Kinder zu foltern. Diesem System den Stecker zu ziehen ist keine Frage der Opportunität, sondern der Humanität.

in der politischen Redaktion verantwortlich für „Die Gegenwart“.
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