
Lockdown-Gesetz : Merkels Prinzipienbremse
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Will, dass die Notbremse nicht mehr Auslegungssache ist: Bundeskanzlerin Angela Merkel, hier am Dienstag in Berlin Bild: Getty
Die Ministerpräsidenten könnten jederzeit zeigen, dass die „Bundes-Notbremse“ überflüssig ist. Aber vielleicht sonnen auch sie sich gerne in der wiederhergestellten Autorität der Kanzlerin.
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat große Mühe darauf verwendet zu erklären, warum die nunmehr „Bundes-Notbremse“ genannte Maßregelung nötig ist, die ihre Regierung durchsetzen will. Das war sie Ländern und Kommunen schuldig, die sich in eine Rolle gedrängt fühlen, die sie nicht verdient haben.
Denn das Bundesgesetz sagt zwischen den Zeilen: Ihr könnt es nicht. Merkel versuchte diese Zurücksetzung mit dem Hinweis auf die Notrufe der Intensivmediziner aufzufangen: „Sie brauchen uns.“ Deshalb sei jetzt eine „bundeseinheitliche“ Klarheit überfällig, und mit der Vielfalt der Auslegungen von Bund-Länder-Beschlüssen müsse es endlich vorbei sein.
Nur in einem Punkt herrscht künftig aber wirklich Klarheit: Länder, Städte und Landkreise werden, wenn die Inzidenz auf mehr als hundert steigt, keine andere Wahl mehr haben. Sie werden Maßnahmen ergreifen müssen, egal wie die Umstände sind: Ob sich die Intensivstationen tatsächlich füllen oder nicht, ob ein isolierter Hotspot für die hohe Inzidenz verantwortlich ist oder nicht, oder ob andere Besonderheiten für mehr Flexibilität sprechen, all das spielt keine Rolle mehr.
Kein Waldlauf mehr, aber Schulunterricht
Die Bundes-Notbremse wird aus Prinzip gezogen, nicht weil es opportun wäre. Gartenmärkte und Buchhandlungen dürfen dann weiter geöffnet bleiben, Schuhgeschäfte nicht; nach neun Uhr abends darf es keinen Waldlauf mehr geben, aber die Schulen dürfen am nächsten Morgen Präsenzunterricht bis zur Inzidenz von zweihundert abhalten. Ob das die „Nachvollziehbarkeit“ stärkt, wie Merkel meinte?
Koalition und Kanzlerin zehren davon, dass die Ministerpräsidenten seit dem Osterdebakel nicht den Eindruck vermittelt haben, die dritte Welle mit aller Kraft brechen zu wollen. Die Mittel dazu hätten sie: Es sind genau dieselben, am 3. März vereinbarten, die jetzt per Eilverfahren noch einmal „von oben“ kommen.
Im Bundesrat wollen sich die Länder nicht wirklich dagegen wehren, obgleich sie jederzeit zeigen könnten, dass das Gesetz überflüssig ist. Aber vielleicht sonnen auch sie sich gerne in der wiederhergestellten Autorität der Kanzlerin.