
Warum kann Berlin nicht, was Tirschenreuth kann?
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Soll der Kanzler dürfen, was der Landrat darf? Ausgangssperre im Kreis Tirschenreuth im März 2020 Bild: dpa
Entscheidungen im Bundesstaat sind in Zeiten der Pandemie wie die Luft im Gebirge: Je höher, desto dünner. Unten darf durchgegriffen werden, oben nicht. Brauchen wir Regeln für den Ausnahmezustand?
Zwei Fundstücke aus dem Kalender der Pandemie. Eins: Ganz am Anfang, im März 2020, erließ das Landratsamt Tirschenreuth eine Ausgangssperre. Zwei: Jetzt, 21 Monate danach, hat der Bundestag eine Impfpflicht für bestimmte Gruppen beschlossen.
Der Unterschied: Die Ausgangssperre von Tirschenreuth kam früh und schnell. Die Impfpflicht von Berlin dagegen kommt geschlagene sieben Monate, nachdem die Kurve der Infizierten im Sommer wieder nach oben gekippt ist. Den tiefsten Punkt des Jahres hatte sie im Juli erreicht: 10.000. Seither ist sie gestiegen und gestiegen. Aufs Zehnfache im August, aufs Neunzigfache bis Dezember. Zuletzt exponentiell wie im Lehrbuch.
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