„Revolution Chemnitz“ : Der NSU war ihr Vorbild
- -Aktualisiert am
Auftakt des Prozesses gegen die Gruppe „Revolution Chemnitz“ am 30. September 2019 in Dresden Bild: dpa
Sie wollten gegen „Linksparasiten“ und „Merkel-Zombies“ vorgehen: Im Prozess gegen die mutmaßliche Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“ fordert die Bundesanwaltschaft hohe Haftstrafen. Die Angeklagten hätten einen gewaltsamen Umsturz geplant.
Die Lockerheit, die den acht Angeklagten in den vergangenen 31 Verhandlungstagen immer mal wieder ins Gesicht geschrieben stand, ist am Donnerstagvormittag verschwunden. Es ist der 32. Tag, an dem das Oberlandesgericht in Dresden über die mutmaßlich rechtsextreme Terrorgruppe „Revolution Chemnitz“ verhandelt.
Angespannt sitzen fast alle der zwischen 22 und 32 Jahre alten Männer zwischen ihren Verteidigern, manche mit gesenktem Kopf, andere mit aufmerksamem Blick in Richtung Bundesanwaltschaft, die ihr Plädoyer vorträgt. Es wird mit hohen Strafforderungen enden. „Wir sehen hier die Anklagepunkte hieb- und stichfest bewiesen“, sagt Bundesanwalt Kai Lohse. „Der Sachverhalt ist umfassend aufgeklärt und hat aus unserer Sicht ein glasklares Ergebnis erbracht.“
Zunächst aber schildert er die Umstände, unter denen sich die acht Angeklagten aus Sicht der Bundesanwaltschaft zu „Revolution Chemnitz“ zusammenschlossen, wenige Tage nach dem gewaltsamen Tod des Chemnitzers Daniel Hillig. Er war am Rande des Stadtfestes 2018 von einem syrischen Asylbewerber erstochen worden. Danach hatte es tagelang auch rechtsextreme Ausschreitungen in der Stadt gegeben. Der Täter war im vergangenen Jahr vom Landgericht Chemnitz wegen Totschlags zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Jetzt sitzen im gleichen Hochsicherheitssaal in Dresden die acht Männer vor Gericht, die im Anschluss an das Verbrechen offenbar eine terroristische Vereinigung gegründet haben, um gezielt Anschläge gegen Asylbewerber und Andersdenkende zu begehen, einen Bürgerkrieg anzuzetteln und die staatliche Ordnung der Bundesrepublik mit Waffengewalt zu stürzen.
Der Ideologie des Nationalsozialismus verhaftet
„Der tragische Tod Daniel Hilligs bildete nicht den Ursprung für die nachfolgenden Ausschreitungen“, sagt Lohse. Die Tat sei vielmehr missbraucht worden, um aus einer aufgeheizten Stimmung heraus die staatliche Ordnung angreifen und überwinden zu wollen. Alle Angeklagten seien der „mörderischen Ideologie des Nationalsozialismus“ verhaftet, mit der sie Menschen aus Deutschland vertreiben, ihnen das Lebensrecht absprechen, Hass, Willkür, Gewalt und letztlich auch Völkermord den Weg ebnen wollten. Lohse nannte Beispiele wie Lampen mit SS-Runen oder ein als Altar aufgebautes Foto des Kommandanten von Auschwitz, die bei den Angeklagten gefunden worden waren.
Wer so etwas befürworte, vertrete das Gegenteil von Freiheit, Menschlichkeit und Deutschland, sagt Lohse. „Natürlich können sich die Angeklagten auch nicht auf das Widerstandsrecht berufen, denn das dient dem Schutz, nicht der Abschaffung des Grundgesetzes.“ Zugleich beugte Lohse Einwänden vor, die darauf zielen, die Angeklagten wären doch noch nicht zur Tat geschritten. Die Schwelle zur Strafbarkeit werde in der deutschen Rechtsordnung bereits überschritten, wenn sich eine Vereinigung mit dem Ziel bilde, Straftaten zu begehen, sagt Lohse; hinzu komme in diesem Fall eine „gefahrerhöhende Dynamik“ durch eine aufgeputschte Stimmung. „Für die Strafbarkeit ist es ohne Belang, dass aus ‚Revolution Chemnitz‘ nicht viel wurde, weil sie rasch aufflog.“
Anschläge mit Waffengewalt
Die Bundesanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass sich die Gruppe Ende August 2018 unter ihrem Rädelsführer Christian K. bildete, um gewaltsam Anschläge zu begehen. Unter dem Motto „Wir stehen zusammen, wir fallen zusammen“, hätten sich alle acht Mitglieder gezielt angeschlossen. „Hier geht’s nicht um eine Scheiß-Kneipenschlägerei oder ein Feuerchen in einem Asylheim, hier geht’s um unser Land!“, zitierte Bundesanwalt Michael Glaser den Rädelsführer K. Die Gruppe habe „effektive Schläge gegen den Feind“, also Ausländer, Andersdenkende und letztlich den Staat und seine Repräsentanten führen wollen.
Losgehen sollte es während der Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2018 in Berlin, wo die Gruppe mutmaßlich mit Waffengewalt einen Anschlag geplant habe, den sie dem politischen Gegner in die Schuhe habe schieben wollen, um einen Bürgerkrieg anzuzetteln. Dabei habe sie auch Opfer in der Bevölkerung bewusst in Kauf genommen.
Beim „Probelauf“ enttarnt
„Es ging um bewaffnete, todbringende Anschläge gegen ‚Linksparasiten, Merkel-Zombies, Mediendiktatur und deren Sklaven’“, sagte Glaser. So hatten es die Ermittler in den Chats der Gruppe gelesen. Die Angeklagten wollten sich am NSU messen, den sie als „Kindergarten-Vorschulgruppe“ bezeichneten. Der sogenannte Nationalsozialistische Untergrund ermordete in Deutschland zehn Menschen.
Bei einem „Probelauf“ Mitte September 2018 in Chemnitz, bei dem fünf der Angeklagten dabei waren, flog die Gruppe auf, weil die Polizei einschlägige Chatverläufe auf den Mobiltelefonen entdeckte. Zuvor hatten sie mehrere Menschen, Deutsche und Ausländer, die auf der Chemnitzer Schlossteichinsel grillten und Geburtstag feierten, belästigt, zum Teil geschlagen und gejagt. Dabei war ein aus Iran stammender Mann am Kopf verletzt worden.
Da fast alle Angeklagten zum Teil mehrfach wegen Gewaltdelikten sowie rechtsextremer Taten vorbestraft sind, fielen die Strafforderungen der Bundesanwaltschaft hoch aus. Sie beantragte wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung gegen alle acht sowie wegen schweren Landfriedensbruchs gegen fünf der Angeklagten sowie Körperverletzung gegen einen der Männer insgesamt fünfeinhalb Jahre Haft für Rädelsführer Christian K. und für die anderen zwischen drei und viereinhalb Jahren Haft. Das Urteil wird Anfang April erwartet.