
Hessischer Landtag : Ein neues Wahlrecht muss her
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Übersicht? Der Hessische Landtag im Sommer 2018. Bild: Michael Kretzer
Wenn der Deutsche Bundestag zu groß ist, ist der Hessische Landtag viel zu groß. Die Ursache ist dieselbe: das Wahlrecht.
Die schwarz-grüne Landesregierung in Wiesbaden hat nicht einfach Glück gehabt. Der Staatsgerichtshof konnte gar nicht anders, als die Wahlprüfungsbeschwerde der AfD gegen das Verfahren zurückzuweisen, mit dem die Gesamtsitzzahl in dem 2018 gewählten Landtag ermittelt wurde. Dennoch ist die Beschwerde unter demokratiepolitischen Aspekten zu wichtig, um sie einfach ad acta zu legen.
Im Kern nahm die AfD Anstoß an dem personalisierten Verhältniswahlrecht mit seinen Ausgleichs- und Überhangmandaten. Im Bund führte es im Jahr 2017 zu einer Vergrößerung des Parlaments um 19 Prozent über die Mindestgröße hinaus – in Hessen waren es fast 25 Prozent. Bei dieser Dynamik muss es nicht bleiben, etwa dann, wenn die CDU wieder proportional annähernd so viele Zweitstimmen erhielte, wie sie Wahlkreise direkt gewönne.
Doch wäre es auf lange Sicht klüger, wenn das Wahlrecht nicht per se Legitimitätsprobleme aufwerfen würde. Darum aber geht es, weil die Mandatsverteilung dem Wählerwillen, der in dem Zweitstimmenergebnis zum Ausdruck kommt, nur um den Preis einer Aufblähung der Sitzzahl gerecht werden kann.
Die hessische FDP hat vorgeschlagen, die Regelgröße des Landtags beizubehalten, aber die Zahl der Wahlkreise zu verringern. Es müsste jedoch ein Wunder geschehen, ehe CDU und SPD sich einsichtig zeigten. Im Bund jedenfalls ließen beide Parteien die Freien Demokraten mit einem ähnlichen Vorschlag abblitzen.

in der politischen Redaktion verantwortlich für „Die Gegenwart“.
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