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Tatverdächtiger in U-Haft : Vierzehnjährige vergewaltigt: CDU-Politiker fordern Aufklärung

Der Tatverdächtige befindet sich bereits in Untersuchungshaft. (Symbolbild) Bild: dpa

Am Samstag soll ein 14 Jahre altes Mädchen in Hamburg vergewaltigt worden sein. Tatverdächtig ist ein abgelehnter Asylbewerber mit mehreren Vorstrafen. Politiker verlangen eine Erklärung – und Konsequenzen.

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          Nach dem mutmaßlichen Missbrauch eines Mädchens durch einen abgelehnten und vorbestraften Asylbewerber in Hamburg haben CDU-Politiker konsequentere Abschiebungen gefordert. Der Hamburger Bundestagsabgeordnete Christoph de Vries sagte der „Bild“-Zeitung: „Es ist mir völlig schleierhaft, warum der mutmaßliche Vergewaltiger trotz einer langen Liste von Straftaten überhaupt noch auf freiem Fuß war und nicht längst im Knast saß.“

          Matthias Wyssuwa
          Politischer Korrespondent in Berlin.

          Der CDU-Innenpolitiker Patrick Sensburg forderte, bei Wiederholungstätern, deren Asylverfahren bereits abgelehnt worden sei, müsse die Justiz härter durchgreifen. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft, Dennis Gladiator, kritisierte den Hamburger Senat.

          Bereits polizeibekannt

          Dem 30 Jahre alten Afghanen Mansor S. wird vorgeworfen, am Samstagnachmittag ein 14 Jahre altes Mädchen in der Hamburger Innenstadt missbraucht zu haben. Wie die Polizei mitteilte, soll er das Mädchen am Hauptbahnhof angesprochen und sie dann verfolgt haben. Bei einem Elektronik-Supermarkt an der Mönckebergstraße soll er sie in einen Hauseingang gezogen und sich an ihr vergangen haben. Danach verfolgte er das Mädchen, das mit der U-Bahn mehrere Stationen fuhr, bevor es ausstieg und an einer Tankstelle um Hilfe bat. Der Tatverdächtige wurde festgenommen, bei ihm wurde ein Alkoholwert von 2,24 Promille gemessen.

          Der mutmaßliche Täter war da bereits polizeibekannt. 2011 war Mansor S. nach Deutschland gereist, sein Asylantrag wurde abgelehnt, er erhielt zunächst eine Duldung. Bald wurde er strafrechtlich auffällig, zum ersten Mal im Sommer 2012 mit Beleidigung und Körperverletzung. Im Jahr 2016 schlug er einen Mann mit einem Metallstück und verletzte ihn schwer – er wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.

          Im selben Jahr attackierte er einen Mann mit einem Messer und wollte ihn ausrauben. Dafür sprach ihn das Landgericht Hamburg im März 2017 der versuchten schweren räuberischen Erpressung schuldig, eine Haftstrafe ohne Bewährung war das Urteil. Der Anwalt von Mansor S. legte Revision ein, später wurde das Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben.

          Gladiator kritisiert Überlastung der Justiz

          Als die Ausländerbehörde den Afghanen während dieser Zeit abschieben wollte, bat sie die Staatsanwaltschaft um Zustimmung. Die Staatsanwaltschaft aber lehnte ab. Man müsse zwischen dem Strafverfolgungsinteresse und dem Interesse der Beendigung des Aufenthalts abwägen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Angesichts des schweren Vorwurfs und der Höhe der Strafe hatte man ersterem Vorrang gegeben.

          Für Mai 2018 waren erste Termine bei Gericht abgesprochen, dazu kam es aber nicht – neue Verfahren hatten Vorrang, bei denen die Verdächtigen in Untersuchungshaft saßen. Ein neuer Termin für die Verhandlung stand noch nicht fest.

          „Wenn die Bürger bis zum Gerichtsverfahren nicht effektiv geschützt werden können und mutmaßliche Täter aufgrund der Überlastung der Hamburger Justiz monatelang auf freiem Fuß sind, muss eine sofortige Abschiebung erfolgen“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft Gladiator. Der Tatverdächtige Mansor S. sitzt nun in Untersuchungshaft, die Ermittlungen dauern an.

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