
Gesetz gegen Rechtsextremismus : Wer vom Hass lebt, muss haften
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Die Tür der Synagoge von Halle nach dem Anschlag Bild: ZB
Meldepflichten sind nicht unproblematisch. Dass die Internetgiganten aber haften müssen, sollte dagegen außer Frage stehen. Denn öffentlich wird Hass nur durch sie.
Bei „Gesetzespaketen“ ist stets Vorsicht geboten. Da wird vieles hineingepackt, was als kleines Päckchen entweder nicht der Rede wert oder nicht vermittelbar gewesen wäre. Dem nun vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf liegt der Terroranschlag von Halle, eine generelle Zunahme von Taten mit rechtsextremem Hintergrund sowie generell von Hetze im Netz zugrunde.
Die Ausdehnung der Strafbarkeit etwa bei der Bedrohung oder der Billigung von Straftaten mag tatsächlich zu mehr Verurteilungen führen und damit hoffentlich dem Trend der Verrohung in den sogenannten sozialen Netzen entgegenwirken. Ob dagegen höhere Strafrahmen diejenigen abschrecken, die entweder im Affekt oder gezielt ihrem Hass im Internet freien Lauf lassen? Es ist ja nicht so, dass die Täter schon jetzt die derzeit vorgesehene Höchststrafen fürchten müssten; wenn man ihrer überhaupt habhaft wird.
Das führt zum zweiten Teil des „Pakets“. Die Plattformen, die auch von Hass und Hetze gut leben, werden stärker in die Pflicht genommen. Sie sollen künftig nicht mehr nur löschen, sondern dem Bundeskriminalamt Meldung machen. Das ist nicht ohne. Nicht alles, was gemeldet wird, dürfte sich später als strafbar herausstellen. Aber man ist erst einmal registriert. Die Frage ist, was aus den Daten tatsächlich wird. Dass die Internetgiganten für ihr Geschäftsmodell auch haften müssen, sollte dagegen außer Frage stehen. Denn öffentlich werden Hass und Hetze nur durch sie.

Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.
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