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„Revolution Chemnitz“ : Haftbefehle gegen acht mutmaßliche Rechtsterroristen

  • Aktualisiert am

Einer der mutmaßliche Rechtsterroristen, die am Morgen in Bayern und Sachsen festgenommen wurden, wird von einem Polizisten abgeführt. Bild: EPA

Wie handlungsfähig sind Polizei und Verfassungsschutz in Sachsen? Nach der Festnahme von acht mutmaßlichen Mitgliedern einer rechtsterroristischen Gruppe kritisieren Grüne und Linke die Behörden. Und auch die AfD schaltet sich in die Debatte ein.

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          Nach der Festnahme von acht mutmaßlichen Mitgliedern der rechtsterroristischen Gruppe „Revolution Chemnitz“ ist eine Kontroverse über die Handlungsfähigkeit von Polizei und Verfassungsschutz in Sachsen entbrannt. Regierungssprecher Steffen Seibert dankte am Dienstag den beteiligten Behörden. Er sagte: „Ich denke, das zeigt uns Bürgern, dass die Sicherheitsbehörden wachsam sind und dass es richtig ist, dass Justiz und Polizei auch konsequent durchgreifen.“

          Die Linken-Politikerin Kerstin Köditz erklärte dagegen, die jetzt festgenommenen Extremisten hätten viel früher auf dem Radar der sächsischen Ermittler erscheinen müssen. Schließlich seien die Gruppe und ihre führenden Köpfe den Behörden schon länger bekannt, sagte die sächsische Landtagsabgeordnete.

          Hätte Tom W. früher festgenommen werden müssen?

          Die Bundesanwaltschaft ordnete nach Angaben vom Dienstag gegen vier weitere der mutmaßlichen Rechtsterroristen Untersuchungshaft an. Damit seien gegen alle acht Männer aus dem Raum Chemnitz Haftbefehle in Kraft, teilte der Generalbundesanwalt mit. Alle stehen im Verdacht, die rechtsterroristische Vereinigung „Revolution Chemnitz“ gegründet zu haben, erklärte die Bundesanwaltschaft weiter. Sieben der Verdächtigen waren am Montag in Sachsen und Bayern festgenommen worden, ein achter bereits am 14. September.

          Nach Angaben der Bundesanwaltschaft sollen sich die Männer „spätestens am 11. September 2018“ zur „Revolution Chemnitz“ zusammengeschlossen haben. Den Angaben zufolge planten sie für den 3. Oktober eine gewalttätige Aktion. Laut einem Medienbericht hatten sie in ihrer internen Kommunikation getönt, sie wollten mehr Terror verbreiten als der Nationalsozialistische Untergrund (NSU).

          Die Linken-Politikerin Köditz kritisierte, dass Tom W., Kopf der 2007 verbotenen Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ aus Mittweida bei Chemnitz, schon früher hätte festgenommen werden müssen. „Die juristische Aufarbeitung wurde jahrelang verschleppt, auch Tom W. kam letztlich mit einer Bewährungsstrafe davon. Dabei fielen frühere Mitglieder weiter durch Straftaten auf, offenbar wurde sogar wegen des Verdachts der illegalen Fortführung der Gruppe ermittelt – jedoch ohne Ergebnis“, erklärte Köditz.

          Hofreiter kritisiert „zugekniffenes rechtes Auge“

          Der Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Anton Hofreiter, warf Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) und Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen vor, sie hätten die Situation in Sachsen durch fahrlässige Äußerungen verschlimmert. Er sagte: „Ein zugekniffenes rechtes Auge und die von Maaßen, Seehofer und Kretschmer angezettelte Verharmlosungsdebatte über Begrifflichkeiten nach den Ausschreitungen in Chemnitz waren für diese Verfassungsfeinde willkommener Rückenwind.“

          An die Adresse von CDU und CSU sagte Hofreiter: „Wer das Ganze weiterhin als ostdeutsches Randproblem abtun will, verkennt den Ernst der Lage – denn die rechte Szene radikalisiert sich bundesweit, wie wir zuletzt in Dortmund erleben mussten.“

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