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Grundrechte und Corona : Es gibt ein Recht auf Party

  • -Aktualisiert am

Bald wieder erlaubt: Menschen im Sommer vergangenen Jahres auf dem Frankfurter Opernplatz Bild: dpa

Seit Monaten werden in Deutschland Grundrechte eingeschränkt, obwohl das für Genesene und Geimpfte sinnlos ist. Der Aufschrei darüber müsste viel größer sein.

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          Nach der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen bemerkenswerten Satz gesagt: „Gibt es einen Anspruch auf Party-Feiern? Den gibt es nicht, auch nicht für Geimpfte.“

          Es war ein beiläufiger Satz, und Spahn sprach ihn so aus, wie man einen ganz fernliegenden, fast schon komischen Einwand gegen die eigene Politik erwähnen würde, um ihn im selben Atemzug abzuräumen. Stattdessen, so die Ratio des Bundesgesundheitsministers, müsse man „zwei Dinge unterscheiden“.

          Das eine seien „Freiheitseinschränkungen, Ausgangsbeschränkungen zum Beispiel, Kontaktbeschränkungen, die, da sind sich die Juristen sehr einig“, gegenüber Geimpften tatsächlich nicht mehr zulässig seien. Das andere sei der Anspruch, Partys zu feiern.

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