Ein Richter radikalisiert sich
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Ein Unterstützer der NPD auf einer Kundgebung in Berlin Bild: dpa
Wer ist eigentlich der Richter, der das Gießener NPD-Urteil fällte? Auffällig geworden ist er nicht zum ersten Mal.
Richter Andreas Höfer am Gießener Verwaltungsgericht hätte es sich einfach machen und das Urteil allein formell begründen können. Immerhin war die NPD nicht angehört worden, bevor die Stadt Ranstadt die Plakate für die Europawahl abhängen ließ. Stattdessen entschied Höfer den Fall auch inhaltlich und führte ausführlich auf, warum aus seiner Sicht die Sprüche „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“ und „Widerstand jetzt“ auf einem Plakat nicht volksverhetzend sind. Höfer ging so weit, sogar ausführlich Beispiele dafür zu bringen, warum die NPD teilweise recht habe.
Offenkundig ging es dem Richter dabei um das große Ganze. So ging er grundsätzlich auf die Situation in der Bundesrepublik nach der Flüchtlingseinwanderung ab 2014 ein, die zu Veränderung innerhalb der Gesellschaft geführt habe, die „auf lange Sicht zum Tod der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ führen könnten. Auch warnte Höfer: „Lässt man jedem Geschehen freien Lauf, wird dies über kurz oder lang zu chaotischen Verhältnissen führen.“ Nicht nur an dieser Stelle stellt sich beim Lesen des Urteils der Eindruck ein, Höfer könnte nach dem Motto gehandelt haben: Man wird ja noch richten dürfen. Bezug auf Urteile anderer Instanzen, die den Sachverhalt anders werteten, nahm er keinen.
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