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Gesetzentwurf : Spahn will Kliniken zu mehr Pflegepersonal zwingen

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Gesundheitsminister Spahn will erzwingen, dass die Krankenhäuser mehr Pflegepersonal einstellen. Bild: dpa

Mit konkreten Vorgaben für die Anzahl der Pflegekräfte will der Gesundheitsminister eine bessere Krankenversorgung erreichen. Für die Notfallversorgung sollen die Kliniken zusätzliche Mittel erhalten.

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          Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will den Kliniken laut einem Zeitungsbericht per Gesetz erstmals konkrete Vorgaben für die Zahl ihrer Pflegekräfte machen. Das gehe aus dem überarbeiteten Entwurf für das sogenannte Pflegepersonal-Stärkungsgesetz hervor, berichtet die „Berliner Zeitung“ am Samstag.

          Demnach soll ab dem Jahr 2020 für jedes Krankenhaus das Verhältnis zwischen der Zahl der Pflegekräfte und dem anfallenden Pflegeaufwand errechnet und veröffentlicht werden. Werde dabei von einem Krankenhaus eine bestimmte Grenze unterschritten, gebe es als Sanktion Honorarkürzungen. Gesundheits-Staatssekretär Lutz Stroppe sagte der Zeitung, damit werde ein „handhabbares, transparentes und schnell wirksames Instrument“ geschaffen, um in den Krankenhäusern eine gute Pflege und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.

          „Hat ein Krankenhaus einen hohen Pflegeaufwand bei einer verhältnismäßig geringen Pflegepersonalausstattung, gilt dies als Indikator dafür, dass eine qualitativ hochwertige Pflege nicht gewährleistet ist und damit eine patientengefährdende Versorgung der Pflege in Kauf genommen wird“, zitiert die „Berliner Zeitung“ aus dem Gesetzentwurf, der am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden solle.

          Verbände sollen Verhandlungen weiterführen

          Parallel dazu wolle Spahns Ministerium die Krankenhausgesellschaft und den Kassen-Spitzenverband dazu zwingen, ihre abgebrochenen Verhandlungen über schichtgenaue Personaluntergrenzen in pflegeintensiven Abteilungen wieder aufzunehmen, heißt es in dem Bericht. Sollte es weiterhin keine Einigung geben, drohe das Ministerium mit einer Entmachtung der Verbände durch eine gesetzliche Regelung der strittigen Punkte.

          Der „Münchner Merkur“ berichtet derweil, Spahn wolle per Gesetz den Krankenhäusern für die Notfallversorgung zusätzliche Mittel zukommen lassen. Das Geld solle im Rahmen der Neuausrichtung der Notfallversorgung in Zuschläge fließen, berichtet das Blatt unter Berufung auf Auszüge aus dem für die Kabinettssitzung am Mittwoch vorbereiteten Gesetzesentwurf.

          Um die neuen  Zuschläge zu finanzieren, mussten demnach bislang vor allem die Kliniken, die die Voraussetzungen für die Notfallversorgung nicht erfüllen, größere Belastungen durch höhere Abschläge fürchten. Spahn habe sich nun aber für einen anderen Weg entschieden.

          „Wir wollen, dass Krankenhäuser mit guter Qualität einen Zuschlag bekommen. Aber wir wollen nicht, dass es dabei durch Umverteilung zu Verwerfungen zwischen den Krankenhäusern kommt“, sagte der Minister dem „Münchner Merkur“. Daher werde „in einigen Bundesländern auch zusätzliches Geld ins System fließen müssen“.

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