
Kopftuch verbieten oder nicht? : Staatliche Neutralität bleibt wichtig
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Sorgt immer wieder für Debatten: Kopftuch in der Schule Bild: dpa
Staatliche Neutralität in Religionsdingen ist ein hohes Gut. Aber Religionsfreiheit unter Umständen ein noch höheres.
Ob in Gerichtssälen oder Klassenzimmern – die Frage nach der Zulässigkeit von religiösen und weltanschaulichen Symbolen oder das Tragen entsprechend geprägter Kleidungsstücke im staatlichen Hoheitsbereich stellt auch hierzulande die Gesellschaft und mit ihr die Politik und die Gerichte auf eine Bewährungsprobe. Lange Zeit sah es so aus, als neige die Waagschale im öffentlichen Meinungskampf langsam, aber sicher in die Richtung derjenigen, die in dem traditionell religionsfreundlichen Klima eher eine Gefahr für die Gesellschaft denn einen Wert an sich erkannten. Zu verdenken war und ist es ihnen angesichts der zunehmenden Politisierung des Islams nicht.
Der Gesetzgeber wie die obersten Gerichte sind diesem Trend jedoch mit wenigen Ausnahmen nicht gefolgt. Eine davon war das Land Berlin, das Lehrkräfte angesichts einer Vielzahl von Nationalitäten und Religionen auf strikte Neutralität verpflichtete. Dieser Argumentation ist jetzt auch das Bundesarbeitsgericht nicht gefolgt: Die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit finde ihre Schranke nicht schon in einer abstrakten Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität.
Im Kern folgt das Gericht der Logik der Verhältnismäßigkeit. Damit ist unsere Gesellschaft auch in Religionsdingen schon immer besser gefahren als etwa die französische mit ihrer starren, inzwischen immer absurdere Züge tragenden laïcité. Aber staatliche Neutralität bleibt wichtig.

in der politischen Redaktion verantwortlich für „Die Gegenwart“.
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