Nach Foltervorwürfen : Zwei ehemalige syrische Geheimdienstler festgenommen
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Die Einfahrt zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe Bild: dpa
Beamte des Bundeskriminalamts haben zwei Syrer festgenommen. Sie sollen in ihrem Heimatland Gefangene des Assad-Regimes gefoltert haben.
Wegen massenhafter Folterungen und körperlicher Misshandlungen von Oppositionellen durch den syrischen Geheimdienst hat der Generalbundesanwalt einen früheren Abteilungsleiter und einen von dessen Untergebenen festnehmen lassen. Es geht um den Verdacht von Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wie die Karlsruher Behörde am Mittwoch mitteilte. Die beiden 56 und 42 Jahre alten Syrer wurden den Angaben zufolge am Dienstag in Berlin und Rheinland-Pfalz gefasst und befinden sich inzwischen in Untersuchungshaft.
Beide Männer gehörten den Angaben zufolge einer für die Sicherheit im Raum der syrischen Hauptstadt Damaskus zuständigen Abteilung des Geheimdienstes an. Der Ältere, Anwar R., soll dort die Ermittlungsabteilung mit daran angeschlossenem Gefängnis geleitet haben. In dieser Funktion habe er zwischen April 2011 und September 2012 auch den Einsatz von systematischen und brutalen Folterungen befehligt, hieß es.
Eyad A. soll zeitweise die Aufgabe gehabt haben, an einem Kontrollposten Deserteure, Demonstranten und andere Verdächtige festzustellen und zu verhaften. Pro Tag seien etwa 100 Menschen festgenommen, in das von Anwar R. geleitete Gefängnis gebracht und dort gefoltert worden. A. wird deshalb verdächtigt, zur Tötung zweier Menschen und zur Folterung und Misshandlung von mindestens 2000 Menschen Hilfe geleistet zu haben.
Beide Männer verließen den Angaben zufolge Syrien 2012. Ein weiterer Mitarbeiter aus der Abteilung von Anwar R. sei am Dienstag in Frankreich durch die Staatsanwaltschaft Paris festgenommen worden. Die Festnahmen seien aufeinander abgestimmt gewesen.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) erklärte dazu, die deutsch-französische Zusammenarbeit habe „exzellent funktioniert“ und die Festnahmen sei ein „wichtiges Zeichen.“ „Die Gräueltaten des syrischen Regimes können international verfolgt werden – wegen grausamster Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen können Täter auch vor deutschen Strafgerichten zur Verantwortung gezogen werden“, sagte Barley.