
Gerichte kippen Corona-Regeln : Was bleibt von den Bund-Länder-Beschlüssen?
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Es häufen sich Eilverfahren, mit denen Eingriffe in Grundrechte, wie sie mit der versuchten Eindämmung der Pandemie verbunden sind, für unverhältnismäßig erklärt werden. Bild: dpa
Immer mehr Anti-Corona-Maßnahmen werden von Gerichten gekippt. Aber Hotspots lassen sich nicht ohne Grundrechtseingriffe eindämmen. Alle Gewalten müssen jetzt aufpassen, dass sie die Lage kontrollieren – und nicht die Pandemie.
Was bleibt eigentlich noch von den Beschlüssen, die Bund und Länder zur Bekämpfung der Pandemie gefasst haben? Wird jetzt jede Anti-Corona-Maßnahme von Gerichten kassiert? So ist es nicht. Deutliche Entscheidungen gab es schon zuvor. Allerdings häufen sich jetzt Eilverfahren, mit denen Eingriffe in Grundrechte, wie sie mit der versuchten Eindämmung der Pandemie verbunden sind, für unverhältnismäßig erklärt werden.
Jetzt hat das Berliner Verwaltungsgericht Gastronomen Recht gegeben, die sich gegen die Sperrstunde wehren. Es beruft sich auf die Daten des Robert-Koch-Instituts: Die aktuellen „Fallhäufungen“ sind demnach insbesondere im Zusammenhang mit privaten Feiern, in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Asylbewerberheimen, der fleischverarbeitenden Industrie, im Rahmen religiöser Veranstaltungen sowie in Verbindung mit Reisen beobachtet worden.
Demnach haben Gaststätten keinen derart wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen, dass eine Sperrstunde als weitere Maßnahme erforderlich sei. Schließlich bleibt das Verbot des Alkoholausschanks unangetastet.
Das ist alles nicht falsch – doch müssen auch die Gerichte aufpassen. Irgendwo kommen die zahlreichen neuen positiven Testergebnisse ja her. Wenn die „summarische“ Prüfung des Berliner Verwaltungsgerichts ergibt, eine Sperrstunde sei für eine „nennenswerte“ Bekämpfung der Pandemie nicht erforderlich, so müssen Parlamenten und Exekutive erst recht summarische Maßnahmen angesichts einer weitgehend unsichtbaren Gefahr zugestanden werden.
Herde und Hotspots erkennen und eindämmen – das geht nicht ohne Grundrechtseingriffe. Gerade wenn man sich auf private Feiern und auf die Nachverfolgbarkeit von Gästen konzentriert, sind Befugnisse und Sanktionen nötig. Gewiss, die nach oben gehenden Fallzahlen bedeuten noch keinen ebensolchen Anstieg der Mortalität. Doch muss die Lage beherrschbar bleiben.
Weiter gilt, dass Deutschland nicht nur mit dem föderalen Wettbewerb, sondern auch mit der stärker als in anderen westlichen Ländern ausgeprägten rechtsstaatlichen Kontrolle gut fährt. Alle Gewalten müssen darauf achten, dass sie die Kontrolle behalten – und nicht die Pandemie übernimmt.