Lohn für Inhaftierte : Mit mehr Geld zu mehr Eigenverantwortung im Gefängnis?
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Ein Inhaftierter der JVA Butzbach an der Werkbank Bild: Niklas Grapatin
In Karlsruhe tritt ein Vertreter von Gefangenen auf. Er fordert, endlich Schluss zu machen mit der „Ausbeutung“ von Häftlingen. Wie viel Geld den Inhaftierten zusteht, soll das Verfassungsgericht klären.
Am Bundesverfassungsgericht wurde in dieser Woche viel über Gefangene gesprochen, sie selbst kamen dort nicht zu Wort. Am Ende des ersten Verhandlungstages trat immerhin einer ihrer Vertreter vor den Zweiten Senat. Manuel Matzke war wegen schweren Betruges früher selbst in Haft und ist inzwischen Sprecher der Gefangenengewerkschaft. Er fordert, dass Häftlinge für ihre Arbeit den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Die „Ausbeutung“ müsse ein Ende haben.
Derzeit bekommen Gefangene in Deutschland einen Stundenlohn von 1,37 bis 2,30 Euro. Sie arbeiten in eigenen Betrieben der Gefängnisse, in Schlossereien etwa. Aber auch viele Unternehmen lassen dort einfache Arbeiten ausführen, anstatt in Billiglohnländer abzuwandern. Da geht es um Verpackungsarbeiten, ums Sortieren oder Kuvertieren.
Zwei Häftlinge sind gegen die niedrigen Löhne vor das Verfassungsgericht gezogen. Sie meinen, die aktuellen Stundensätze lieferten keine Anerkennung im Sinne des verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebotes. Es könne keine Rede davon sein, dass sich Arbeit im Gefängnis lohne, sagte auch Matzke. Häftlinge müssten nicht nur besser bezahlt werden. Sie müssten auch Rentenanwartschaften erwerben können, um sich vor Altersarmut zu schützen. Über die Unternehmen, die in Gefängnissen produzieren lassen, sagte der gebürtige Sachse: „Die haben erkannt, dass das Sonderwirtschaftszonen sind.“ Auf die Justizvollzugsanstalten kann sich Matzkes Vorwurf der „Ausbeutung“ kaum beziehen. Die kostet die Haft inklusive der Bereitstellung von Arbeitsplätzen viel mehr als das, was erwirtschaftet wird.
100 Euro „Hausgeld“, der Rest kommt auf ein Sparkonto
In den Gefängnissen gilt das Nettoprinzip, verrechnet wird hier nichts. An den Haftkosten, die pro Tag knapp 170 Euro betragen, werden die Gefangenen nicht beteiligt, dafür ist der Lohn gering. Monatlich verdienen arbeitende Häftlinge bis zu 300 Euro, von denen 100 Euro als „Hausgeld“ für Dinge wie Zigaretten bleiben. Der Rest wandert auf eine Art Sparkonto.
Auch die Vorsitzende der Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und Anstaltsleiter, Yvonne Radetzki, hält höhere Löhne und eine Berücksichtigung Gefangener in der Rentenversicherung für notwendig. Mehr Geld müsse aber auch mit Pflichten einhergehen, forderte sie am Donnerstag. Gefangene sollten etwa an den Haftkosten beteiligt werden. Das Nettoprinzip stehe einer Eigenverantwortung bisher entgegen, so Radetzki. „Wir übernehmen fast alles. Das fängt beim Aufwecken an.“
Anhebung auf Mindestlohn-Niveau scheint unwahrscheinlich
Die Bedeutung der Arbeit im Gefängnisalltag hob die Sachverständige deutlich hervor. Unterschiedliches war in Karlsruhe dazu zu hören, wie Häftlinge den Lohn empfinden und ob sie sich an Gehältern draußen messen. Radetzki sagte schließlich: Vielleicht gehe es schlicht um die „Selbstverständlichkeit“, dass man für Arbeit angemessen entlohnt werde, und um die gebotene Angleichung an die Verhältnisse draußen. Auch das ist Teil des Resozialisierungsgebots.
Ein Urteil werden die Richter in einigen Monaten verkünden. Darin dürften sie eine Anhebung auf das Niveau des Mindestlohns kaum fordern, zu deutlich wurden die Unterschiede, etwa mit Blick auf die Produktivität. Irgendeine Form der Erhöhung wirkt nach der Verhandlung aber wahrscheinlich – trotz teils deutlicher Einwände einzelner Richter.