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AfD : Radikalismus den Radikalen

Da war die Stimmung noch besser: der Landesvorsitzende André Poggenburg und die Spitzenkandidatin Alice Weidel im vergangenen Jahr in Sachsen-Anhalt. Bild: dpa

Der AfD-Vorstand ermahnt Sachsen-Anhalts Landesvorsitzenden André Poggenburg. Der Grund: Poggenburg hatte NPD-Parolen in einer Chatgruppe verwendet. Distanzieren will sich die Partei davon aber eigentlich nicht.

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          Entscheidungen der AfD-Führung werden auch von der Qualität deutscher Mobilfunknetze beeinflusst. Am Sonntagabend saß der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen im Auto und wollte eine Abmahnung für Sachsen-Anhalts Landesvorsitzenden André Poggenburg wegen der Verwendung von NPD-Parolen verhindern.

          Justus Bender
          Redakteur in der Politik der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
          Reinhard Bingener
          Politischer Korrespondent für Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen mit Sitz in Hannover.

          Genauer gesagt: Meuthen wollte im Gespräch mit dem Spitzenkandidaten Alexander Gauland einen Aufschub erreichen und die Sache in Ruhe besprechen – nicht „im Schweinsgalopp“. Dann aber kam das Funkloch. Meuthen flog aus der Leitung. Als er wieder drin war, genervt vom Rauschen und der schlechten Verbindung, gab er seine Bedenken auf und sagte schlicht: „Ich stimme zu.“

          Bundesvorstand verurteilt Poggenburgs Aussagen

          So kam es, dass der AfD-Vorstand am nächsten Morgen auf Betreiben von Gauland und der Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl Alice Weidel eine Abmahnung gegen Poggenburg beschloss. Dieser hatte in einer Chatgruppe mit Parteifreunden rechtsradikale Parolen verwendet. Am 23. Mai schrieb Poggenburg: „Deutschland den Deutschen!“ – eine in rechtsextremen Kreisen gängige Parole, die etwa 1992 von Neonazis während des Brandanschlags auf Vietnamesen in Rostock-Lichtenhagen gerufen wurde.

          Am 5. Februar erkundigte er sich, ob es Interesse an Parteischulungen zum Thema „Erweiterung der Außengrenzen“ gebe – möglicherweise in Anspielung auf eine Neuziehung der deutschen Grenzen. Am 18. Februar wurde in der Gruppe über eine „Machtübernahme“ und ein Verbot „volksfeindlicher Medien“ gesprochen. „Der Bundesvorstand verurteilt die Äußerungen, die den weltanschaulichen Grundsätzen der AfD widersprechen, und weist diese Form von Gedankengut und politischer Torheit ausdrücklich als parteischädigend zurück“, hieß es im Beschluss des Bundesvorstandes. So scharf, wie es klang, war es gleichwohl nicht gemeint.

          Andere Worte, gleicher Sinn

          Der Sinn der Parole „Deutschland den Deutschen“ sei sogar „richtig, völlig richtig“, sagte Gauland dieser Zeitung am Montag. Geärgert habe ihn nur „das Geschwätz von der Machtergreifung und dass dort Journalisten ausgesiebt werden“. Bei dem Beschluss des Bundesvorstandes habe „jeder etwas anderes von diesem Schwachsinn im Kopf gehabt. Für mich war das ,Deutschland den Deutschen‘ nicht so wichtig“.

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          Auch Meuthen verurteilte den Sinn der Parole am Montag nicht. Man müsse „zwischen dem inhaltlichen und der politischen Wirkung unterscheiden“, sagte Meuthen dieser Zeitung. „Wir wissen, wo ,Deutschland den Deutschen‘ herkommt. Das ist NPD-Sprech und das schadet uns“, sagte Meuthen. Er selbst sage lieber: „Dieses Land ist unser Land“, das sei „im Kern die gleiche Aussage, aber sie ist nicht kontaminiert“.

          Anders als die NPD verstehe er auch Einwanderer als Deutsche, wenn sie „friedlich assimiliert“ lebten. Poggenburg selbst reagierte am Montag mit Unverständnis auf die Abmahnung gegen ihn, die für ihn keine praktischen Konsequenzen hat. Er halte diese für „rechtlich nicht gerechtfertigt“, weil er den Ausspruch nicht wie die NPD verwendet habe. Zuvor hatte Poggenburg gesagt, er stehe „voll und ganz zu dieser Formulierung“. Mit der „Erweiterung der Außengrenzen“ habe er eine stärkere Sicherung der europäischen Außengrenzen gemeint, und was die Aussagen anderer anbelange, sei er für diese nicht zuständig.

          Probleme mit Kandidatenliste

          Neben Poggenburgs Parolen hat die AfD-Führung aber noch andere Sorgen – etwa die Listenaufstellung in Niedersachsen zur Bundestagswahl. Der dortige Landesvorsitzende Armin-Paul Hampel verbrachte mehrere Monate in der Gewissheit, die Landeswahlleiterin habe nichts auszusetzen an der Kandidatenliste. Entsprechende Schreiben der Wahlleiterin entpuppten sich jedoch als Fälschung.

          In Wahrheit lag die Liste der Landeswahlleiterin gar nicht vor. Alles gar kein Problem, beteuerte Hampel noch in der vergangenen Woche. Man habe die fehlenden Unterlagen nachgereicht und im Gespräch mit der Landeswahlleiterin den Eindruck gewonnen, dass es keine Probleme geben werde. Eine Wiederholung der Listenaufstellung lehnte Hampel zu diesem Zeitpunkt noch strikt ab, da so die „U-Boote“ in seinem Landesverband Gelegenheit erhielten, absichtlich Anfechtungsgründe zu schaffen, die dann bis zum Ablauf der Meldefrist am 17. Juli nicht mehr zu heilen seien.

          Streitigkeiten in der Partei

          Kurze Zeit später versandte der AfD-Landesvorstand doch eine Einladung für eine abermalige Aufstellungsversammlung. „Um allen Eventualitäten zu begegnen“, wie es in dem Schreiben heißt. Alles gar kein Problem, beteuerte Hampel nun abermals. Die Einladung sei nur „vorsorglich“ erfolgt, „damit wir auf der sicheren Seite sind“. Eine Wiederholung der Listenaufstellung werde wohl gar nicht nötig sein. Die alte Liste sei mittlerweile „dreimal von externen Beratern rechtlich durchgeprüft“ worden.

          Der parteiinterne Hampel-Kritiker Jens Krause glaubt indes nicht, dass die alte Liste Bestand haben wird. „Diese Liste kommt auf keinen Fall durch, denn es gibt sowohl satzungsrechtliche wie parteienrechtliche Probleme“, sagte Krause und verwies darauf, dass die parteiinternen Gegner Hampels deshalb ein Gerichtsverfahren in Lüneburg angestrengt hätten, das in Kürze entschieden werde.

          Großer Stimmverlust möglich

          Hampel sagte dazu, er wisse nichts von einem Verfahren vor einem ordentlichen Gericht, er kenne bloß das Verfahren vor dem AfD-Schiedsgericht. „Hampel weiß das ganz genau“, entgegnet Krause, „und der AfD-Bundesvorstand ist darüber auch informiert.“

          Für die Gesamtpartei geht es um viel. Sollte die Listenaufstellung in Niedersachsen scheitern, wäre die AfD dort nicht wählbar. Ausgerechnet während sich die Partei in Umfragen der Fünfprozenthürde nähert, müsste sie auch noch auf die Stimmen ihrer niedersächsischen Anhänger verzichten. In dem Bundesland lebt ein Zehntel aller Wahlberechtigten.

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