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Nach Rücktritt als Ministerin : Freie Universität entzieht Giffey den Doktorgrad

SPD-Politikerin Franziska Giffey Bild: dpa

Fast 70 Stellen in der Dissertation Franziska Giffeys sind nach Ansicht der Prüfer „eindeutige Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis“. In den Augen von Kritikern ist die Aufarbeitung des Falls aber noch nicht zu Ende.

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          Nach dem Rücktritt Franziska Giffeys (SPD) als Bundesfamilienministerin kam die Entscheidung der Freien Universität Berlin (FU) nicht mehr überraschend, ihr den Doktorgrad zu entziehen. Denn Giffey hatte damit auf eine Mitteilung durch die FU reagiert, die ihr die Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben hatte. Am Donnerstag teilte der Präsident der FU, Günter Ziegler, Giffey nun mit, dass die am 30.Oktober 2019 erteilte Rüge zurückgenommen werde und dass sie ihre Promotionsurkunde innerhalb eines Monats nach Bestandskraft der Entziehung zurückzugeben habe.

          Heike Schmoll
          Politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

          Der Giffey verliehene Doktorgrad sei „durch Täuschung über die Eigenständigkeit ihrer wissenschaftlichen Leistung erworben worden“, heißt es in dem Brief, der der F.A.Z. vorliegt. Getäuscht worden seien die Gutachter im Promotionsverfahren sowie die Mitglieder der Promotionskommission, die angesichts der unterbliebenen Kennzeichnung von Formulierungen und Literaturnachweisen nicht hätten erkennen können, in welchem Maße die Doktorarbeit allein die geistige Leistung der Autorin wiedergegeben habe. Das Hochschulpräsidium war dem Vorschlag des zweiten Prüfgremiums einstimmig gefolgt.

          Giffey sagte am Donnerstag, sie akzeptiere die Entscheidung der FU und bedauere die „Fehler, die mir bei der Anfertigung der Arbeit unterlaufen sind“. Sie blieb bei ihrer Aussage, die 2009 eingereichte Dissertation „nach bestem Wissen und Gewissen verfasst“ zu haben. Auf eine Klage gegen die verwaltungsrechtliche Entscheidung wird sie also verzichten, um ihren Wahlkampf in Berlin ungestört fortsetzen zu können.

          Zunächst nur eine Rüge

          Im Februar 2019 hatte Giffey nach einer Veröffentlichung auf der Internetseite VroniPlagWiki um die Überprüfung ihrer Dissertation gebeten. Im November vergangenen Jahres kündigte sie an, den Doktorgrad künftig nicht mehr tragen zu wollen, was rechtlich allerdings belanglos war, denn die Verleihung eines Doktorgrades ist ein Verwaltungsakt, der nur durch einen ebensolchen Akt zurückgenommen werden kann.

          In einem ersten Prüfverfahren hatte ein Gremium der FU, an dessen Zusammensetzung Giffeys Doktormutter Tanja Börzel beteiligt gewesen war, entschieden, den Doktorgrad nicht zu entziehen, sondern eine Rüge zu erteilen. Das von der FU in Auftrag gegebene Gutachten des Rechtswissenschaftlers Ulrich Battis verwies hinterher darauf, dass eine Rüge nur in einem minderschweren Fall einer Täuschung verhängt werden könne.

          „Da das Gutachten von Professor Battis erst nach der Entscheidung für die Erteilung einer Rüge erstellt wurde, konnte es weder vom ersten Prüfgremium noch vom Präsidium berücksichtigt werden“, stellt die FU in ihrer Mitteilung vom Donnerstag fest. Daher habe das erste Prüfgremium in seinem Bericht zwar eine bedingt vorsätzliche Täuschung festgestellt, sei aber nicht explizit auf die Frage eines etwaigen minderschweren Falles eingegangen. Dies habe zum zweiten Prüfverfahren geführt.

          69 problematische Stellen

          Der Bonner Rechtswissenschaftler Klaus Gärditz war in seinem von der Unionsfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus in Auftrag gegebenen Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass es für eine Rüge im Berliner Hochschulgesetz keine Rechtsgrundlage gebe. Daher sei die Aberkennung des Doktorgrades angesichts der Schwere der Plagiate die einzig folgerichtige Entscheidung gewesen, sagte er der F.A.Z.. Offen bleibe indessen, warum die FU nicht gleich ein korrektes Verfahren mit einem unbefangenen Prüfgremium auf den Weg gebracht habe. Dazu äußert sich die FU in ihrer Stellungnahme nicht. Den Vorsitz des zweiten Prüfgremiums führte der Soziologe des Lateinamerika-Instituts Sérgio Costa von der FU.

          In seinem Bericht wies das Prüfgremium darauf hin, dass Flüchtigkeitsfehler und Zahlendreher bei der Bewertung der Arbeit nicht weiter berücksichtigt wurden. Insgesamt 69 problematischen Stellen seien „eindeutige Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis“. Damit seien die Voraussetzungen für eine Aberkennung des Doktorgrades gegeben.

          Die FU müsse jetzt klären, welche Verantwortung Giffeys Doktormutter zukommt und ob sie als Vorsitzende des Promotionsausschusses des Otto-Suhr-Instituts an der FU „noch länger tragbar ist“, sagte der CDU-Abgeordnete Adrian Grasse am Donnerstag. Das Institut habe den „Ruf der FU aufs Spiel gesetzt und der Exzellenzuniversität schweren Schaden zugefügt“.

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