Freispruch für Gustl Mollath : Wenn die Justiz irrt
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Fast ein freier Mann: Gustl Mollath im Landgericht Regensburg Bild: dpa
Der Fall hat viele bewegt - nicht nur in Bayern. Nach einem Fehlurteil und Jahren in der Psychatrie darf sich Gustl Mollath über seinen Freispruch im zweiten Verfahren freuen. Der Prozess hat exemplarisch gezeigt, wo es in der deutschen Justiz im Argen liegt. Ein Kommentar.
Freispruch ist Freispruch - auch wenn Gustl Mollath etwas anders erhofft hatte. Er wollte von allen Vorwürfen reingewaschen werden. Doch auch nach dem Wiederaufnahmeverfahren bleibt es dabei: Mollath hat nach den Feststellungen des Gerichts seine Frau misshandelt. Er musste gleichwohl freigesprochen werden, weil so auch das erste Urteil lautete und er nun im Ergebnis nicht schlechter gestellt werden durfte. Damals hielt man ihn für schuldunfähig und wies in die Psychiatrie ein.
Und hier liegt der Skandal, der über den Fall Mollath hinausweist. Per Ferndiagnose wurde das Opfer sieben Jahre lang weggesperrt. Nicht, dass alle Vorwürfe aus der Luft gegriffen waren. Doch ist künftig hoffentlich jedem bewusst, dass es Unterschiede gibt zwischen einem, der sich verfolgt wähnt, einem Querulanten und einem gemeingefährlichen Kranken.
Diese zivilisatorische Decke kann sehr dünn sein - umso wichtiger ist es, dass die einschneidendste Maßnahme, das Wegsperren eines Menschen, nur aufgrund sorgfältiger Untersuchung beschlossen und nur nach regelmäßiger abermaliger Prüfung fortgesetzt werden kann. Hier sind zum Glück Änderungen auf den Weg gebracht worden.
Nicht durch Gesetz befehlen lassen sich dagegen Mitgefühl und Demut in der Justiz selbst. Schon diese Begriffe gelten als deplatziert. Und die Unterstellung, dass Richter irren können, als ausgesprochen kühn. Die Justizminister verweisen auf die Unabhängigkeit der Justiz - und stellen damit zugleich ihre eigene Existenzberechtigung in Frage.
Die Justiz muss die richtigen Wege und Worte finden, um mit eigenen Fehlern umzugehen. Dass Richter und Staatsanwälte bei ihren schwierigen Entscheidungen daneben liegen können, ist klar. Wenn dann noch der Verteidiger (so vorhanden) nicht der Rede wert ist - hier geht es schließlich nicht um die Formel Eins - so wird deutlich: Je schwerwiegender eine Entscheidung, desto besser muss sie fundiert sein.
Und sie muss korrigierbar sein. Manche Äußerung von Justizangehörigen im Fall Mollath grenzte an Rechtsverachtung - wenn man unter Recht nicht nur die Beachtung von Fristen versteht. Klar ist aber auch: Die Justiz muss in der Lage sein, sich Zeit zu nehmen. Das ist auch eine Frage der Ausstattung. Insofern wirft auch der Fall Mollath eine Frage auf, die leider auch Justizminister nur pflichtgemäß gelangweilt stellen: Was ist uns eine gute Justiz wert?