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Fonds für Flutschäden : 30 Milliarden Euro für den Wiederaufbau

  • Aktualisiert am

Die Nepomukbrücke, die in Rech die Ahr überquert, wurde durch die Flut zerstört. Bild: dpa

Ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe 2021“ soll für die Beseitigung der Flutschäden eingerichtet werden. Darauf haben sich Bund und Länder am Dienstag geeinigt. Der Bundestag soll sich am 25. August damit befassen.

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          Bund und Länder haben sich auf einen nationalen Wiederaufbaufonds nach der Flutkatastrophe in Höhe von 30 Milliarden Euro geeinigt. Das bestätigten am Dienstag Länderkreise der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zu den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder.

          Demnach soll ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe 2021“ als Sondervermögen des Bundes mit 30 Milliarden Euro eingerichtet werden. Die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder in Höhe von 28 Milliarden Euro sollen je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden. Die Beteiligung der Länder soll laut Beschlussentwurf über eine Anpassung der Verteilung des Umsatzsteueraufkommens über 30 Jahre erfolgen.

          Die Differenz von zwei Milliarden Euro ergibt sich aus Schäden an Bundeseinrichtungen: Bei der Hochwasserkatastrophe, die vor allem Regionen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz traf, hatte es auch Schäden etwa an Brücken, Schienenwegen und Autobahnen gegeben.

          Pleiten sollen verhindert werden

          Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) kündigte bei den Beratungen von Bund und Ländern ein schnelles Tempo beim Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe an. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) aus Teilnehmerkreisen erfuhr, dankte Laschet den anderen Ländern für die große Solidarität nach der schlimmen Katastrophe. Er berichtete von einem immensen Schadensausmaß. „Wir müssen jetzt sofort beginnen“, habe Laschet gesagt.

          Für den Aufbaufonds ist ein Bundesgesetz geplant. Der Bundestag wird voraussichtlich am 25. August zu einer Sondersitzung zusammentreten, um die Hilfen für den Wiederaufbau auf den Weg zu bringen. Darauf haben sich Union und SPD geeinigt. Der Bundesrat muss den Fonds billigen.

          Der Bundestag dürfte auf der Sitzung auch über eine geplante vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Firmen beraten, die von der Katastrophe betroffen sind. Damit soll eine Pleitewelle verhindert werden.

          Mehr als 13 Milliarden Euro Schaden in NRW

          Der Aufbaufonds soll sich nach dpa-Informationen technisch an dem Fonds nach der Flut 2013 orientieren. Damals ging es um ein „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe“. Der Fonds finanzierte Hilfen zur Reparatur von Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur. Mittel flossen an geschädigte Privathaushalte und Unternehmen, soweit die Schäden nicht durch Versicherungen abgedeckt waren.

          Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte Anfang August bei einem Besuch in den hart getroffen Orten Stolberg bei Aachen mit Blick auf den Fonds 2013 gesagt: „Wir werden einen wahrscheinlich viel größeren Betrag brauchen, um den Wiederaufbau zustande zu bringen.“ Scholz hatte darauf verwiesen, dass Bund und Länder nach dem Hochwasser im Jahr 2013 zusammen mittlerweile knapp sechs Milliarden Euro für den Wiederaufbau in den betroffenen Gebieten ausgegeben hätten.

          Allein in Nordrhein-Westfalen belaufen sich die Schäden durch das Unwetter Mitte Juli nach ersten Schätzungen auf mehr als 13 Milliarden Euro, wie Ministerpräsident Laschet, der auch CDU-Vorsitzender ist, am Montag in einer Sondersitzung des Düsseldorfer Landtags bekanntgegeben hatte. Die Schäden in Rheinland-Pfalz seien mindestens ebenso hoch, so dass der geplante nationale Wiederaufbaufonds 20 bis 30 Milliarden Euro umfassen müsse.

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