Flüchtling vor Gericht : Entführung in Syrien, Anklage in Stuttgart
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Prozessauftakt: Der Syrer Suliman Al-S. muss sich seit Donnerstag in Stuttgart für seine Taten in Syrien verantworten. Bild: dpa
Ein Flüchtling steht in Stammheim vor Gericht, weil er in Syrien half, einen UN-Mitarbeiter zu entführen. Seiner Verteidigerin hält das Verfahren für verfassungswidrig.
Der Tathergang erinnert an die amerikanische Fernsehserie „Homeland“. Dort wird der Marine-Sergeant Nick Brody von Al Qaida im Irak entführt und gezwungen, zum Islam zu konvertieren. Das ist Fiktion. In dem Strafverfahren der fünften Kammer des Oberlandesgerichts Stuttgart geht es um den kanadischen UN-Mitarbeiter Carl Campeau, der im Herbst 2013 in Syrien von dem damals 22 Jahre alten Syrer Suliman Al-S. und einigen weiteren Terroristen der Al-Nusra-Miliz entführt wurde, um ein Lösegeld in Höhe von sieben Millionen Dollar zu erpressen. Das ist bittere Realität. Auch Campeau musste konvertieren. Die Al-Nusra-Miliz ist ein Ableger von Al Qaida, sie ist an den Bodenkämpfen in Syrien beteiligt. Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft ist sie für mindestens 8000 Kriegstote verantwortlich.

Politischer Korrespondent in Baden-Württemberg.
Campeau gelang nach sechs Monaten Internierung in einer Villa in Chan-al-Scheich im Süden Syriens die Flucht; Suliman Al-S., der sich als Dschihadist auch „Abu Adam“ nannte, flüchtete ebenfalls: Über Tunesien, Libyen, Italien, Frankreich gelangte er im Oktober 2014 nach Deutschland, meldete sich in der Landeserstaufnahmestelle in Karlsruhe, verbrachte einige Zeit in Rheinland-Pfalz, seit März wohnte er dann als Kriegsflüchtling in Stetten, einer kleinen Gemeinde im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg. Als er im Januar 2016 verhaftet wurde, arbeitete er bei einer Sicherheitsfirma, die ausgerechnet Flüchtlingsunterkünfte kontrollieren soll. Der Fall illustriert, welche Probleme die unzureichend kontrollierte Aufnahme von Flüchtlingen im Jahr 2015 verursacht hat.
Anklage nach dem Völkerstrafgesetzbuch
Seit diesem Donnerstag muss sich der syrische Flüchtling in Stuttgart-Stammheim, wo einst die RAF-Prozesse geführt worden sind, der Anklage stellen. Es gilt das Weltrechtsprinzip: Weil er im vom Krieg gezeichneten Syrien derzeit nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann, wird das Verfahren gegen den syrischen Staatsbürger vor einem deutschen Gericht geführt. Suliman Al-S. ist wahrscheinlich der erste Flüchtling, der in Deutschland nach dem Völkerstrafgesetzbuch angeklagt wird. Und er dürfte einer der ersten Flüchtlinge sein, der Asylgründe vorgetäuscht hat, als Dschihadist einwanderte und deshalb vor Gericht steht.
Am ersten Verhandlungstag nahm der heute 25 Jahre alte Syrer mit einem Kopfverband Platz auf der Anklagebank. Beim Hofgang in der Justizvollzugsanstalt Stammheim wurde er von einem Mithäftling verprügelt. Seine Strafverteidigerin ist eine Münchner Anwältin, die auch die Mitglieder der „Sauerland-Gruppe“ sowie die ruandischen Rebellenführer der FDLR vertreten hat. Die Anwältin lobte ihre muslimischen Klienten kürzlich in einem Interview für ihre Höflichkeit und ihren Witz.
Ist die Anklage verfassungswidrig?
Wegen der Verletzung des Angeklagten beantragte die Verteidigerin, die Öffentlichkeit vom Verlesen der Anklageschrift auszuschließen, weil eine weitere Berichterstattung ihrem Mandanten schaden könne. Der Senat folgte dem Antrag nicht. Der Vertreter der Bundesanwaltschaft verlas schließlich die Anklageschrift: Die Entführung Campeaus sei nach dem Völkerstrafgesetzbuch ein Verbrechen gegen eine humanitäre Operation. Suliman Al-S. sei Mitglied einer ausländischen, terroristischen Vereinigung gewesen. Außerdem sei ihm erpresserischer Menschenraub vorzuwerfen: „Der Angeklagte beteiligte sich über vier Wochen an der Bewachung des Gefangenen. Ihm war bewusst, dass es sich bei Campeau um einen Mitarbeiter der Vereinten Nationen handelte.“
Der Vorsitzende Richter kündigte an, dass das Gericht die Aussagen des Nebenklägers Campeau genau analysieren und einen forensischen Gutachter hinzuziehen werde, schließlich seien Campeaus Aussagen zahlreich und dieser durch die Entführung traumatisiert. Die Verteidigerin beantragte, die Hauptverhandlung auszusetzen, weil die Anklage verfassungswidrig sei. Die Norm des Völkerstrafgesetzbuches enthalte „keine ausreichenden Ausführungen über das Strafbarkeitsrisiko“, Paragraph 129b des Strafgesetzbuches mache die Unrechtsbewertung zu stark von der Exekutive abhängig. Das Gericht muss entscheiden, ob es die Verfassungskonformität der Anklage vom Bundesverfassungsgericht prüfen lässt; die Bundesanwaltschaft will hierzu eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Verhandlungstermine wurden bis zum Herbst 2017 festgesetzt.