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Finanzreform 2020 : Wasserträger der Nation

  • -Aktualisiert am

Einfach rein greifen und einsacken: So sehen die Geberländer den Länderfinanzausgleich Bild: dpa

Bis 2016 soll der Länderfinanzausgleich neu geregelt werden. Doch eine Einigung wird schwierig, denn die Nehmerländer wollen am Ende auf nichts verzichten müssen. Ein Konzept gibt es bislang auch nicht.

          8 Min.

          Die Ministerpräsidenten sind im Wort. Im Oktober 2012 vereinbarten sie auf dem Ettersberg bei Weimar, bis zum Sommer dieses Jahres die Eckpunkte für die „Finanzreform 2020“ festzulegen und bis zum Sommer 2016 die Verhandlungen mit dem Bund über die Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Ländern abzuschließen. Im vorigen Dezember haben sie zudem beschlossen, dass bis zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Donnerstag ein Konzept zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen vorliegen soll. Denn 2020 enden der Solidarpakt II für den Osten sowie das Gesetz zum Länderfinanzausgleich für alle Länder, und es greift die grundgesetzliche Schuldenbremse. Doch von einem Konzept kann bislang keine Rede sein. Maximalforderungen stehen sich scheinbar unversöhnlich gegenüber.

          Dem Bund soll es recht sein. Einigten sich die Länder nicht mit ihm, bliebe es zwar bei der gegenwärtigen Systematik der Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern. Doch der Bund behielte von 2020 an die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag von dann vermutlich 19 Milliarden Euro, während der Solidarpakt II, mit dem die Nachteile Ostdeutschlands aus 40 Jahren Sozialismus ausgeglichen wurden, ausgelaufen sein wird und die Einnahmen der östlichen Länder auf das Niveau der finanzschwachen westlichen Länder abgesunken sein werden. Zur gleichen Zeit wird die Schuldenbremse den Ländern den vermeintlichen Ausweg in die grenzenlose Kreditaufnahme verstellen.

          Bei der Neuregelung der Finanzbeziehungen geht es um weit mehr als einen Streit zwischen Ost und West oder Nord und Süd oder Reich und Arm oder allein um den Länderfinanzausgleich. Letzterer ist nämlich nur ein Teilschritt in einer mathematischen Kaskade, die einem barocken Wasserspiel ähnelt, mit einem Sammelbecken für Steuermittel am Berg, Terrassen und Kaskaden am Hang sowie Wasser spendenden Quellen und Fontänen im Tal. Wie in den Bächen, Brunnen und Wassertreppen eines fürstlichen Gartens fließen die öffentlichen Mittel zu Tal, um sich wohl kalkuliert zu trennen, neu zu mischen und am Ende sechzehn Länderbecher zu füllen.

          Zwar sind die Becher am Ende fast gleich gefüllt, denn das Ziel sind zwar nicht einheitliche, doch „gleichwertige Lebensverhältnisse“ in ganz Deutschland, aber manchem Landesherrn erscheint das Glas stets halb leer, und ein anderer sieht vielleicht nicht, wie sich die Wasserträger - aus eines anderen Herrn Land - nach Kräften mühen, die Becken oben am Berg reichlich zu füllen, damit am Ende ein jeder genug hat.

          Unvorstellbare Summen

          Die Dimension des fiskalischen Reservoirs ist kaum vorstellbar groß. Das Volumen der öffentlichen Haushalte belief sich 2014 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes auf 1240 Milliarden Euro. Knapp die Hälfte davon floss in die Kassen der Sozialversicherung, und 644 Milliarden Euro zählten die Statistiker an „kassenmäßigen Steuereinnahmen“. Davon flossen im vergangenen Jahr dem Bund 102 Milliarden Euro als „Bundessteuern“ zu, darunter der Solidaritätszuschlag mit gut 15 Milliarden Euro, aber auch die Tabaksteuer, die einen ähnlichen Beitrag brachte. Allein schon Begriffe wie Kaffeesteuer, Schaumweinsteuer und Alkopopsteuer legen nahe, dass der Bundesstaat die Lust und Laster seiner Bürger gern zu teilen weiß.

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