Finanzreform 2020 : Wasserträger der Nation
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Den Ländern stehen die (ausgesetzte) Vermögensteuer, das steigende Volumen der Erbschaft- und Grunderwerbsteuer, aber auch eine Kompensation für die auf den Bund übergegangene Kraftfahrzeugsteuer sowie Steuern auf Glücksspiel und Bier als „Landessteuer“ zu. Insgesamt beliefen sich die Landessteuern 2014 auf 17,6 Milliarden Euro. An Gemeindesteuern wurden knapp 58 Milliarden Euro erhoben. Sie flossen vor allem als Grundsteuer von Mietern und Eigentümern und als Gewerbesteuer. Das größte Sammelbecken hat der Staat für die Gemeinschaftsteuern gebaut, in das Lohn-, Einkommen- und Abgeltungsteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer fließen.
Im vergangenen Jahr nahm der Staat 462 Milliarden Euro an Gemeinschaftsteuern ein, um diese dann schließlich auf Bund, Länder und zu einem Teil an die Gemeinden zu verteilen. Im bundesstaatlichen Finanzausgleich fließen die Gemeinschaftsteuern - unter Berücksichtigung der Landessteuern - über vier Stufen, wobei die letzte eine Doppelstufe ist. Es sind also eigentlich fünf Stufen, von denen die letzte einen Teil des Finanzstroms nach Osten lenkt.
In der ersten Stufe teilen Bund und Länder die Gemeinschaftsteuern aus deren großem Reservoir „vertikal“ in drei kleineren Becken unter sich auf und lassen daran auch die Gemeinden teilhaben. Bund und Länder teilen sich die Einkommensteuer mit je 42,5 Prozent. 15 Prozent der Einkommensteuer fließen den Gemeinden zu. Die Körperschaftsteuer bekommen Bund und Länder je zur Hälfte. Von der Umsatzsteuer flossen dem Bund im vergangenen Jahr 53 Prozent zu, den Ländern 45 Prozent und den Gemeinden zwei Prozent. Werden die Landessteuern nach ihrem örtlichen Aufkommen und der Länderanteil aus den Gemeinschaftsteuern ohne Umsatzsteuer addiert, hatte ein Hamburger im vergangenen Jahr 155,9 Prozent der Steuerkraft eines Durchschnittsdeutschen, ein Bayer 129,7 Prozent und ein Hesse 122,4 Prozent. Am Ende der Reihe standen der Sachse (54,7 Prozent), der Thüringer (53,3 Prozent) und der Sachsen-Anhalter (52,6 Prozent). Doch dabei soll es nicht bleiben.
Bayern zahlte 2014 fast fünf Milliarden Euro
Nun fließen alle Steuern der Länder dem „horizontalen Finanzausgleich“ zu. Dazu leiten die Länder zunächst ihren Anteil an der Umsatzsteuer ab und verteilen mindestens drei Viertel davon nach der Einwohnerzahl auf die sechzehn Länder. Aber bis zu ein Viertel des Umsatzsteueranteils wird als „Ergänzungsanteil“ an jene Länder geleitet, deren Einnahmen aus Einkommen- und Körperschaftsteuer, aber auch aus den Landessteuern je Einwohner unter dem Länderdurchschnitt liegen. Der „Umsatzsteuervorwegausgleich“ hat also schon eine ausgleichende Wirkung, um die Länderbecher am Ende annähernd gleich zu füllen. Den größten Beitrag zu dieser Umverteilung der Umsatzsteuer leisten in absoluten Zahlen die bevölkerungsreichen und kaufkraftstarken Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg. Den größten Nutzen ziehen daraus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Nach dem Umsatzsteuervorwegausgleich ist die Finanzkraft der Länder schon weitgehend angeglichen. Zwar ragen Hamburg, Bayern, Hessen und Baden-Württemberg immer noch heraus, aber alle anderen Länder bewegen sich im schmalen Band zwischen 92,7 Prozent (Sachsen-Anhalt und Thüringen) und 94,1 Prozent (Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz).