Corona-Maßnahmen : Bundesweite FFP2-Maskenpflicht entfällt für Kinder
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Unterricht mit OP-Masken (Symbolbild) Bild: dpa
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren reicht künftig auch eine einfache OP-Maske. Diese Änderung soll am Donnerstag ins Infektionsschutzgesetz aufgenommen werden. Grund: Es gibt für Kinder kaum passende FFP2-Masken.
Als Schutz in der Corona-Pandemie sollen Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren künftig auch OP-Masken tragen können – statt bisher vorgeschriebener spezieller FFP2-Masken. Das sieht eine von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, über die zuerst die Bild-Zeitung berichtete. „Masken müssen sitzen, damit sie schützen“, sagte der CDU-Politiker. „Da es für Kinder und Jugendliche kaum passende FFP2-Masken gibt, streichen wir für sie im Bundesgesetz die entsprechende Pflicht.“ Die künftig verpflichtenden OP-Masken gebe es in passender Größe, und auch sie verhinderten Infektionen.
Regeln der Länder bleiben in Kraft
Konkret geht es um bundeseinheitliche Vorgaben zur Maskenpflicht, die mit dem Gesetz zur sogenannten Bundesnotbremse eingeführt worden sind – etwa in Bussen und Bahnen, bei Friseurbesuchen oder medizinischen Terminen. Generelle Ausnahmen von dieser Maskenpflicht gibt es unter anderem für Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die aus medizinischen Gründen mit ärztlichem Attest keine Maske tragen können. Daneben gibt es auch Masken-Regelungen der Länder.
Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll voraussichtlich an diesem Donnerstag vom Bundestag beschlossen werden und Ende Mai abschließend in den Bundesrat kommen. Darin ist auch vorgesehen, dass außer Ärzten auch Apotheken Corona-Impfungen in die geplanten zusätzlichen digitalen Impfnachweise eintragen können.