Feuertod eines Asylbewerbers :
Karlsruhe bestätigt Urteil im Fall Oury Jalloh

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Oury Jalloh verbrannte vor zehn Jahren. Noch im Januar wurde am Hauptbahnhof in Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) an ihn erinnert

Vor zehn Jahren verbrannte der Asylbewerber Oury Jalloh in Polizeigewahrsam. Er soll eine Matratze angezündet haben, obwohl er gefesselt war. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil wegen fahrlässiger Tötung.

Fast zehn Jahre nach dem Feuertod des Afrikaners Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle hat das höchste deutsche Strafgericht den umstrittenen Fall zu den Akten gelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies am Donnerstag alle Einsprüche gegen ein Urteil des Magdeburger Landgerichts zurück. Damit ist die Geldstrafe von 10.800 Euro für den damals verantwortlichen Polizisten rechtskräftig.

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