Abgelehnte Asylbewerber : Duldung wegen fehlender Papiere
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Eine junge Frau aus Afrika hält einen Ausweis für Flüchtlinge in der Hand mit dem Titel der Duldung (Archivbild). Bild: dpa
Viele abgelehnte Asylbewerber werden in Deutschland geduldet, weil ihnen die nötigen Ausweispapiere fehlen. Diese Begründung gab die Bundesregierung.
Wenn deutsche Behörden einem abgelehnten Asylbewerber eine Duldung erteilen, liegt das häufig an fehlenden Dokumenten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Grünen-Abgeordneten Filiz Polat hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Ende Februar waren in Deutschland rund 240.000 Menschen ausreisepflichtig. 184.013 abgelehnte Asylbewerber besaßen aber eine Duldung. Das heißt, die Behörden sehen bei ihnen Gründe, die einer kurzfristigen Abschiebung entgegenstehen.
Nach Angaben der Bundesregierung lebten zum Stichtag 28. Februar 2019 mehr als 76.000 Ausländer in Deutschland, die wegen fehlender Reisedokumente eine Duldung erhalten hatten. Bei knapp 74.000 Geduldeten wurden im Ausländerzentralregister „sonstige Gründe“ angegeben. Dem Vernehmen nach spielen teilweise auch bei diesen Fällen fehlende Papiere und ungeklärte Identitäten eine Rolle. Rund 11.300 Ausländer durften wegen familiärer Bindungen zu einem Duldungsinhaber erst einmal in Deutschland bleiben.
Das Bundeskabinett hatte vor Ostern einen Gesetzentwurf für eine bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht beschlossen. Er sieht unter anderem eine kurze Haft für Ausreisepflichtige vor, die einmal nicht zu einem Termin zur Identitätsklärung in einer Vertretung ihres Herkunftslandes erschienen sind.
Mit dieser Möglichkeit zur Inhaftierung stelle die Bundesregierung unter Generalverdacht, kritisierte Polat. Sie sagte, die sogenannte „Mitwirkungshaft“ sei unverhältnismäßig.
Anm. der Redaktion:
In einer früheren Version dieses Textes hieß es im zweiten Absatz: „184.013 dieser abgelehnten Asylbewerber verfügten aber über eine Duldung.“ Der Bezug in dieser Formulierung der Deutschen Presseagentur war falsch. Es muss stattdessen heißen: „184.013 abgelehnte Asylbewerber besaßen aber eine Duldung“. Damit wird klargestellt, dass es sich bei dem Großteil der rund 240.000 ausreisepflichtigen Menschen zwar um abgelehnte Asylbewerber handelt, es aber auch einige anders gelagerte Fälle gibt, zum Beispiel Ausländer, die ohne Visum einreisen, dann aber keinen Asylantrag stellen.