Umstrittene Netz-Durchsuchung : FDP reicht Verfassungsbeschwerde gegen „Staatstrojaner“ ein
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Eingriff in die Bürgerrechte? Die Kritik an dem „Staatstrojaner“ reißt nicht ab. Bild: dpa
Seit einem Jahr darf die Polizei zur Aufklärung von Straftaten auch die Handys von Bürgern ausspionieren. Dagegen formiert sich heftiger Widerstand. Nun will auch die FDP gegen den „Staatstrojaner“ vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Die FDP hat gegen das Ausspionieren der Privat- und Intimsphäre von Bürgern durch sogenannte Staatstrojaner auf Handys, Tablets oder Computern Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die FDP sei überzeugt, dass diese Online-Durchsuchung zur Verbrecherjagd unverhältnismäßige Eingriffe ermögliche, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, am Montag in Berlin.
Fraktionsvize Stephan Thomae unterstrich, dass sich Verbrecher ständig neuer Methoden und Techniken bedienten. Allerdings müsse der Staat im Kampf dagegen immer wieder die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in Bürgerrechte und Privatsphäre von Bürgern prüfen. Der frühere FDP-Rechtspolitiker Burkhard Hirsch warnte: „Wir geraten an die Grenzen eines Überwachungsstaates.“
Der Widerstand gegen das staatliche Ausspähen formiert sich auch an anderer Stelle. Anfang August haben digitale Bürgerrechtler des Vereins „Digitalcourage“ ebenfalls in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen den „Staatstrojaner“ eingelegt.
Kritik wird immer lauter
Ermittlern entstehe „ein Persönlichkeitsbild, das umfangreicher und gläserner nicht sein könnte“, sagte der Rechtsprofessor Jan Dirk Roggenkamp damals zur Begründung. Es finde ein „Auslesen von Gedanken“ statt. „Wir haben den Zugriff auf alles.“ Zu den Klägern gehören neben ihm nach Angaben des Vereins Juristen, Grundrechtsaktivisten und Künstler. Beteiligt ist unter anderem auch der Autor und Kabarettist Marc-Uwe Kling.
Seit rund einem Jahr darf die Polizei zur Aufklärung von Straftaten beispielsweise Nachrichten bei Messenger-Diensten wie WhatsApp mitlesen. Dafür nutzt die Behörde eine Spionage-Software. Unbemerkt vom Nutzer greift das Programm die Kommunikation direkt beim Schreiben oder Lesen ab, solange sie nicht für den Versand verschlüsselt ist (Quellen-Telekommunikationsüberwachung). Noch weiter geht die Online-Durchsuchung, bei der die Ermittler sämtliche Daten durchforsten dürfen. Bis 2017 waren solche Maßnahmen nur zur Terrorabwehr erlaubt. Mit den neuen Paragrafen 100a und 100b der Strafprozessordnung erhielten Ermittler diese Befugnisse aber auch für einen weiteren Kreis von mutmaßlichen Straftaten.