Austausch mit Tunesien : Bundesregierung will Zusicherung, dass Sami A. nicht gefoltert wird
- Aktualisiert am
In Tunesien bestehe für Sami A. weiter eine Foltergefahr, begründete das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen seine Entscheidung (Symbolbild). Bild: dpa
Im Fall des des rechtswidrig abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. will das Auswärtige Amt „eine möglichst rasche Lösung“ finden: Im diplomatischen Austausch mit Tunis gehe es um eine mögliche Rückführung – und eine Bestätigung.
Im Fall des rechtswidrig nach Tunesien abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. bemüht sich das Auswärtige Amt einem Medienbericht zufolge um eine diplomatische Zusicherung aus Tunis, wonach A. in seinem Heimatland nicht gefoltert wird. Nach den Gerichtsurteilen sei abermals Kontakt mit den dortigen Behörden aufgenommen worden, „um gemeinsam eine möglichst rasche Lösung zu finden“, berichtete die „Rheinische Post“ unter Berufung auf das Auswärtige Amt.
Auf Bitten des Integrationsministeriums in Nordrhein-Westfalen seien zudem verschiedene Verbalnoten an die tunesische Regierung übermittelt worden. Dabei sei es um Fragen der Rückführung von Sami A. nach Deutschland und um dessen Behandlung in Tunesien gegangen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte am Mittwoch vergangener Woche entschieden, dass die Abschiebung vom 13. Juli rechtswidrig war und der mutmaßliche Ex-Leibwächter des langjährigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden nach Deutschland zurückgeholt werden muss. Das vorherige Abschiebeverbot war damit begründet worden, dass Sami A. in Tunesien Folter drohen könnte.
Der FDP-Obmann Bijan Djir-Sarai hatte der „Bild“-Zeitung zuletzt gesagt, Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) solle im Auswärtigen Ausschuss des Bundestags erklären, warum er bislang keine Zusicherung der tunesischen Regierung eingefordert habe, dass Sami A. keine Folter drohe.