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Fall Mollath : Im Zweifel nicht für den Richter

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Man muss nicht zwei juristische Staatsprüfungen abgelegt haben, um zu sehen, was im Fall Gustl Mollath allein Rechtsfrieden verspricht: Eine neue Verhandlung, eine neue Beweisaufnahme, ein neues Urteil.

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          Im Fall des Gustl Mollath kann dem Landgericht Regensburg in einem Punkt nicht widersprochen werden: Die Rechtskraft eines Urteils ist ein hohes Gut. Der Gesetzgeber ist gut beraten, eine Durchbrechung nur in eng begrenzten Ausnahmen zuzulassen. Schlampereien wie eine falsche Jahreszahl allein können ein Urteil, das den Instanzenzug durchlaufen hat, nicht aus den Angeln heben. Doch folgt daraus, dass an einer rechtskräftigen Entscheidung so lange festzuhalten ist, wie es nur irgendwie geht? Die 115 Seiten des Regensburger Beschlusses, mit dem eine Wiederaufnahme ablehnt wird, sind eine bedrückende Lektüre: Sie atmen Satz für Satz den Ungeist eines „Im Zweifel für den Richter“.

          Um die Akten geschlossen zu halten, ist zu viel geschehen, seit Mollath 2006 vom Landgericht Nürnberg-Fürth nach Vorwürfen, er habe seine Frau misshandelt und Reifen zerstochen, in die Psychiatrie eingewiesen wurde. Ein Bericht einer Bank setzt ein dickes Fragezeichen hinter die Annahme, er leide unter der Wahnvorstellung, „Schwarzgeldkreise“, in die seine Frau verstrickt sei, hätten sich gegen ihn verschworen. Ein Attest einer Ärztin, die Frau Mollath Verletzungen bescheinigte, ist nicht von ihr, sondern ihrem Sohn unterschrieben worden. Ein Zeuge bekundet, Frau Mollath habe gedroht, sie werde ihren Mann, sollte er nicht mit seinen Hinweisen auf Schwarzgeldschiebereien aufhören, fertig machen. Sie habe „sehr gute Beziehungen“ und werde ihn auf seinen Geisteszustand untersuchen lassen.

          Jonglieren mit Begriffen

          Man muss nicht zwei juristische Staatsprüfungen abgelegt haben, um zu sehen, was in diesem Fall, der die Öffentlichkeit aufwühlt, allein Rechtsfrieden verspricht: Eine neue Verhandlung, eine neue Beweisaufnahme, ein neues Urteil. Rechtssicherheit wird nicht dadurch hergestellt, dass die Regensburger Richter feinsinnig zwischen einer „offensichtlichen Fehlinterpretation“ durch ihre Nürnberger Kollegen und einer „bewussten Sachverhaltsverfälschung“ unterscheiden. Ein solches Jonglieren mit Begriffen zu Lasten eines Bürgers hebt nicht das Ansehen der Justiz.

          Rechtssicherheit wird auch nicht dadurch hergestellt, dass Mollath auf das Vollstreckungsverfahren oder auf den Gnadenweg verwiesen wird. Der Richter, der 2006 den Vorsitz in der Hauptverhandlung führte - er ist inzwischen pensioniert -, hat bei seiner Anhörung im Landtag einen Eindruck hinterlassen, für den Befangenheit noch eine freundliche Formulierung ist. Alles spricht dafür, dass die Justiz sich noch einmal von Grund auf des Falles mit der gebotenen Sorgfalt und Distanz annimmt. Ein Gutachten, wie es um den Geisteszustand Mollaths 2013 bestellt ist, hat ohne ein neues rechtliches Fundament keinen Wert.

          Der Rechtsstaat ist keine vollkommene Einrichtung, ja, kann es auch nicht sein, soll er nicht totalitäre Züge annehmen. Um so beunruhigender ist eine Mentalität, die sich durch den ganzen Fall zieht - die beharrliche Weigerung von Richtern, einen einfachen Satz zu sagen: „Das ist nicht gut gelaufen“. Die Regensburger Entscheidung offenbart ein Selbstverständnis, das argwöhnen lässt, hier sei eine Kaste am Werk, die sich nur selbst verpflichtet weiß. Vielleicht ist es an der Zeit, darüber nachzudenken, ob es klug ist, dass viele Richter ihr ganzes Berufsleben in der Justiz verbringen. Die Gefahren, falsche Loyalitäten und Binnenwahrnehmungen zu entwickeln, liegen auf der Hand.

          Ein starkes Stück

          Es kann sein, dass Mollath auch nach einem neuen Verfahren die geschlossene Psychiatrie nicht erspart bleibt. Sein Freiheitsentzug kann aber nicht auf ein Urteil gestützt werden, das gegen die Wiederaufnahmebegehren, die in seltener Einmütigkeit die Staatsanwaltschaft und seine Anwälte gestellt haben, nur durch waghalsige Manöver behauptet werden kann. Es ist schon ein starkes Stück, wenn das Landgericht in seinem Beschluss schreibt, in dem Bericht der Bank, der Mollaths Vorwürfe bestätigt, gehe es „im Wesentlichen“ um Verstöße gegen interne Vorgaben. Die Bankrevisoren sprechen von „gravierenden“ Verstößen gegen die Abgabenordnung, das Geldwäschegesetz und das Wertpapierhandelsgesetz; das kann man nicht überlesen, nicht missverstehen, nicht mit der salvatorischen Klausel „im Wesentlichen“ wegwischen.

          „Im Zweifel für den Richter“ - das darf nicht die Maxime in einem Wiederaufnahmeverfahren sein. Bei aller Strenge der Voraussetzungen für einen neuen Prozess muss auch hier gelten, dass Zweifel zugunsten eines Angeklagten zu Buche schlagen. Dem Beschluss des Landgerichts Regensburg ist eine mehrfache Vergrößerung der Unterschrift des Attests beigefügt, um zu belegen, dass bei der Unterschrift des Sohnes der Ärztin ein „i.V.“ - in Vertretung - zu erkennen gewesen sei.

          Es ist jetzt viel die Rede davon, was der Gesetzgeber alles im Maßregelvollzug ändern müsse. Manches ist bedenkenswert, etwa die Forderung, die Unterbringung zeitlich zu befristen. Die rechtspolitischen Debatten sollten aber nicht darüber wegsehen lassen, dass es im Kern in diesem Fall darum geht, dass Richter ordentlich arbeiten und nicht zur Lupe greifen, um ein Urteil zu retten. Die richterliche Unabhängigkeit gilt auch gegenüber dem eigenen Berufsstand.

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