„Ein Zeichen der Wehrhaftigkeit“
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Stephan E. am Dienstag im Gericht in Frankfurt Bild: dpa
Der Mord an Walter Lübcke stehe in einer Tradition rechtsextremer Gewalttaten, sagt die Staatsanwaltschaft. Er sei nicht nur gegen die Person sondern auch gegen den Staat gerichtet gewesen. Dieser müsse nun Position beziehen.
Im Prozess zum Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke und zum versuchten Mord an dem Iraker Ahmed I. hält der Generalbundesanwalt den Hauptangeklagten Stephan E. wegen beider Taten für schuldig und hat beantragt, ihn wegen lebenslanger Freiheitsstrafe zu verurteilen. Zudem beantragte die Bundesanwaltschaft am Dienstag die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung.

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Die „tief eingeschliffene Ausländerfeindlichkeit“ des Angeklagten und dessen Bereitschaft, „schwere Gewalttaten“ zu begehen, machten ihn für die Allgemeinheit gefährlich, sagte der Vertreter des Generalbundesanwalts, Oberstaatsanwalt Dieter Killmer. Daran, dass E. Lübcke ermordet hat, dürfte auch für das Gericht kein Zweifel bestehen; er hat den Mord gestanden, außerdem wurden Spuren seiner DNA auf dem Hemd des Ermordeten gefunden.
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