Fachkräftemangel : Union und FDP wollen Einwanderung erleichtern
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Eine Medizinisch-technische Assistentin im Lübecker Krankenhaus. Bild: dpa
Angesichts des Fachkräftemangels erleichtert die Koalition die Einreise hochqualifizierter Ausländer: Sie können unter anderem ein sechs Monate gültiges Visum bekommen, um in Deutschland Arbeit zu suchen.
Die schwarz-gelbe Koalition will die Hürden für die Einreise hochqualifizierter Ausländer aus Nicht-EU-Ländern weiter senken, um den Fachkräftemangel zu lindern. Die Bundestagsfraktionen von Union und FDP haben sich auf Vereinfachungen geeinigt, die über die bisherigen Pläne der Bundesregierung hinausgehen. So können Ausländer künftig ein auf sechs Monate befristetes Visum bekommen, um in Deutschland Arbeit zu suchen. Für ihren Lebensunterhalt müssen sie aber in dieser Zeit allein aufkommen. Finden sie einen Arbeitsplatz, muss ihr Gehalt über den Verdienstschwellen liegen.
Der FDP-Innenpolitiker Hartfried Wolff, der die Pläne zusammen mit Reinhard Grindel (CDU) am Mittwoch in Berlin vorstellte, sprach von einem Paradigmenwechsel in der Einwanderungspolitik. „Wir haben den Einstieg in das Punktesystem geschafft“, sagte er. „Darauf haben die Liberalen seit zehn Jahren hingearbeitet.“
Der FDP-Arbeitsmarktpolitiker Johannes Vogel bezeichnete es als Fortschritt, dass mit dem Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche die Einwanderung vom Arbeitsverhältnis entkoppelt werde. Grindel sagte, die Regelungen über das neue Arbeitsvisum sollten zunächst auf drei Jahre befristet werden. Im Wettbewerb um Fachkräfte komme es aber nicht nur auf rechtlichen Voraussetzungen an. „Den Kampf um die klugen Köpfe können wir nur gewinnen, wenn die Unternehmen selbst etwas tun.“ Vor allem für Berufseinsteiger müsse sich die Bezahlung verbessern, forderte Grindel.
Nach dem Gesetzentwurf der Regierung, der jetzt im Bundestag liegt und mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, sollen Fachkräfte aus Ländern außerhalb der EU eine „Blue Card“ für Einreise und Aufenthalt bekommen können, wenn sie einen Hochschulabschluss und einen Arbeitsvertrag mit mindestens 48.000 Euro Jahresgehalt vorweisen können. In Mangelberufen - etwa für Ingenieure und Ärzte - sollte nach dem Kabinettsentwurf eine Gehaltsschwelle von 33.000 Euro gelten. Die Fraktionen schlagen leicht veränderte Verdienstschwellen von 44.800 und 34.944 vor. Bisher liegt die einheitliche Grenze bei 66.000 Euro.
Die Blaue Karte soll nach dem Willen der Fraktionen einen Aufenthalt von drei Jahren ermöglichen und mit der rechtlich verbindlichen Option für eine anschließende unbefristete Niederlassungserlaubnis verbunden werden. Wer besonders gut deutsch spricht, kann diese Erlaubnis schon nach zwei Jahren bekommen. Familienangehörige sollen ebenfalls sofort uneingeschränkt arbeiten dürfen. Einwanderer verlieren aber ihr Aufenthaltsrecht wieder, wenn sie innerhalb von drei Jahren hier Sozialleistungen beanspruchen.
Frist für Arbeitssuche wird verlängert
Für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen wird die Möglichkeit zur Arbeitssuche von 12 auf 18 Monate verlängert. Ihnen soll außerdem der Weg in die Selbständigkeit erleichtert werden. Grindel erläuterte, ein „übergeordnetes“ und „besonderes Interesse“ solle nicht mehr Voraussetzung für eine unternehmerische Tätigkeit sein. Außerdem sollen die bisherigen Voraussetzungen wegfallen, nach denen ein Unternehmer mindestens 250 000 Euro investieren und mindestens fünf Arbeitsplätze schaffen muss.
Ein Nicht-EU-Ausländer, der hierzulande eine Berufsausbildung macht, erhält zur Arbeitssuche künftig eine Frist von 12 Monaten. Während des Studiums wird die mögliche Neben-Beschäftigungszeit von Studenten von 90 auf 120 Tage (oder 240 halbe Tage) erhöht. Neben einer Berufsausbildung soll eine Nebentätigkeit von bis zu 10 Stunden in der Woche erlaubt sein. Das Gesetz soll Anfang Mai im Bundestag beschlossen werden und noch vor der Sommerpause in Kraft treten.