Unter Druck: die AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel Bild: dpa
Im Schweizer Spendenskandal hat die AfD bislang behauptet, sie habe erst ganz spät von der Unzulässigkeit der Zuwendungen erfahren. Dem widerspricht jetzt der Landesschatzmeister in Baden-Württemberg.
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Die AfD-Bundesgeschäftsführung hat in der Schweizer Spendenaffäre nach Aussagen eines ranghohen Amtsträgers irreführende Angaben gegenüber der Bundestagsverwaltung gemacht. In einem Brief vom Dezember, der der F.A.Z. vorliegt, hatte die AfD argumentiert, der Kreisschatzmeisterin am Bodensee, Brigitte Hinger, seien erst am 21. Januar 2018 „erstmals Zweifel an der Zulässigkeit der Spenden aus der Schweiz“ gekommen. Wie jedoch der AfD-Schatzmeister von Baden-Württemberg, Frank Kral, der F.A.Z. sagte, hatte er Hinger schon am 14. August 2017 telefonisch über „die gesetzlichen Regelungen für Spenden aus der Schweiz“ aufgeklärt und gesagt, „dass diese nur angenommen werden dürfen, wenn sie aus dem Einkommen oder Vermögen eines Deutschen oder EU-Bürgers kommen“. Den Inhalt des Briefes der Partei an die Bundestagsverwaltung bezeichnete er unter anderem aus diesem Grund als "falsch".
Hinger bestreitet das Telefonat. Sie habe am 14. August „mit Sicherheit nicht“ mit Kral „zum Thema Zahlungen aus der Schweiz telefoniert“, er habe sie „nie“ zu dem Spendenthema angerufen. In einem von Hinger angefertigten, parteiinternen „Verlaufsprotokoll“ der Affäre, das der F.A.Z. vorliegt, wird auch kein Telefonat mit Kral am 14. August erwähnt. Der F.A.Z. liegt aber eine E-Mail Hingers vom selben Tag vor, in der sie Kral bittet, „mich zurückzurufen“, sie habe ihm zum Spendenthema „schon auf Band gesprochen“. Für den nächsten Tag protokolliert Hinger eine E-Mail von Kral, in der Kral schrieb, er habe ihre Fragen zu den Spenden „schon beantwortet“ – aus Krals Sicht ein Hinweis auf das Telefonat.
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