„Es gibt nur zwei deutsche Großstädte, Berlin und Wien“
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Bundespolizisten werden 2018 in einer Wartungshalle am Frankfurter Flughafen vereidigt (Symbolbild). Bild: Helmut Fricke
Der Polizist, der das gesagt hat, konnte erst nach Jahren aus dem Dienst entfernt werden. Bis vor wenigen Tagen war er AfD-Politiker. Braucht es wieder einen Radikalenerlass?
Am Anfang sind es nur Buchstaben. Eine sinnlos wirkende Folge von Abkürzungen. Aber je öfter man sie liest, umso mehr geben sie einen Hinweis auf reale Menschen und Orte. Bis sie in ihrer Kombination einen Holocaust-Leugner in den Reihen der Berliner AfD enttarnen. Es geht los: Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. März 2020, Aktenzeichen OVG 82 D 1.19, „Entfernung eines Bundespolizisten aus dem Dienst“, öffentliche und deshalb anonymisierte Fassung.
Von einer deutschen Botschaft in der Stadt K. ist die Rede. K. kann überall sein, Kursk, Kansas City, Krakau. Botschaften stehen aber in Hauptstädten, sonst heißen sie Konsulate. Und es muss eine Hauptstadt in einem Krisengebiet sein. Denn dort, in K., sind laut Urteil Bundespolizisten stationiert, um die Botschaft zu schützen. Das gab es im Sommer 2012, um den es geht, zum Beispiel in Afghanistan. Kabul beginnt mit K.
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