
Extremisten im Staatsdienst
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Angst vor Berufsverboten: Demonstration gegen den Radikalenerlass am 10. Juni 1972 in Bielefeld. Bild: Picture Alliance
Der Radikalenerlass von 1972 zählt nicht zu den Ruhmesblättern der sozialliberalen Koalition. Fünfzig Jahre später wären Ansätze des damaligen Eifers mancherorts angebracht.
Am 28. Januar 1972 verabschiedeten Bundeskanzler Willy Brandt und die Ministerpräsidenten „Grundsätze über die Mitgliedschaft von Beamten in extremistischen Organisationen“. Sie sind als „Radikalenerlass“ in die Geschichte der Bundesrepublik eingegangen und zählen nicht zu den Ruhmesblättern der sozialliberalen Koalition. 50 Jahre später würde man sich Ansätze des damaligen Eifers wünschen, wenn es um Rechtsextreme in der Justiz geht.
Die sozialliberale Koalition war getrieben von der Furcht vor einer Unterwanderung des Staates. Dazu trugen Wahlerfolge der NPD bei, aber vor allem die RAF und die große Wirkung der Studentenbewegung sorgten für Aufregung. Die Gründung der DKP kam noch hinzu. Von Kommunisten wollten sich die regierenden Sozialdemokraten so deutlich wie möglich abgrenzen, auch um innenpolitische Vorbehalte gegen Brandts Ostpolitik zu entkräften.
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