„Kleiner Höcke“ : Ehemaliger AfD-Bundestagsabgeordneter will wieder Richter sein
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Jens Maier bei einer Verhandlung 2016 in Dresden. Bild: dpa
Bei der Bundestagswahl verlor er sein Mandat. Jetzt will der „kleine Höcke“, wie sich Jens Maier selbst nannte, wieder als Richter arbeiten. Der sächsische Verfassungsschutz stuft ihn inzwischen als Rechtsextremisten ein.
Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier hat seine Rückkehr in den sächsischen Justizdienst beantragt. Der 59 Jahre alte Politiker hatte bis 2017 am Landgericht Dresden als Richter für Zivilsachen gearbeitet, bevor er über die Landesliste in den Bundestag einzog. Bei der Wahl im September war Maier abermals als Direktkandidat in Dresden angetreten, belegte jedoch Platz drei hinter den Bewerbern von CDU und Linken. Weil die AfD bei der Wahl mehr Direktmandate, aber weniger Zweitstimmen als 2017 gewann, zog Maier auch nicht über die Landesliste ein. Angebliche Pläne über eine berufliche Zukunft als juristischer Berater der AfD-Fraktion im sächsischen Landtag zerschlugen sich.
Dem seit 2019 von den Grünen geführten sächsischen Justizministerium zufolge hat Maier einen Rückkehranspruch auf eine Stelle in der gleichen Laufbahn und Besoldungsgruppe, die er vor seinem Ausscheiden innehatte. Der aus Bremen stammende Maier zählt zu den extrem rechten Protagonisten seiner Partei und gehörte dem offiziell aufgelösten „Flügel“ an. So hatte er sich nach einer Rede des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke, in der dieser mit Bezug auf die deutsche Geschichte von einer „dämlichen Bewältigungspolitik“ gesprochen und „eine erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ gefordert hatte, als „kleiner Höcke“ bezeichnet. Darüber hinaus lobte er die NPD und zeigte sich angetan von dem norwegischen Terroristen und Massenmörder Anders Breivik. Die damalige Parteichefin Frauke Petry hatte vergeblich versucht, Maier aus der Partei auszuschließen.
Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz stuft Maier inzwischen als Rechtsextremisten ein. Fraglich ist deshalb, ob er dauerhaft wieder als Richter arbeiten kann. Bereits nach einer Rede in Dresden 2017, bei dem Maier den Abschied vom „deutschen Schuldkult“ gefordert hatte, leitete das Landgericht Dresden ein Disziplinarverfahren ein, das mit einem Verweis endete. Laut Justizministerium könne nun das Gericht, bei dem Maier künftig eingesetzt wird, ein weiteres Disziplinarverfahren oder bei Verstößen gegen die Verfassung eine Richteranklage anstrengen.