
Euro-Rettung : Notruf
- -Aktualisiert am
Die Informationspflicht gegenüber dem Parlament in Fragen der Eurorettung ist bitter nötig: Denn der ESM ist ein Vertrag, der dazu geeignet ist, Deutschland tief in den europäischen Schuldenturm zu führen - ohne Chance, je wieder Licht zu sehen.
Selbstbestimmung ist anstrengend, Mitbestimmung störend. Störend für den, der etwas durchsetzen will. Oft ist aber Mitwirkung aus gutem Grund vorgeschrieben; sie legitimiert Entscheidungen, jedenfalls in unseren demokratischen Breiten. Wenn dem Bürger, dem Parlament seine Rechte genommen werden, bleibt letztlich nur Karlsruhe - als nationaler Rettungsdienst in ständiger Rufbereitschaft. Es ist stets eine Gratwanderung, wenn acht Richter den gewählten Souverän an seine Rechte erinnern, ihm gar sagen, wie weit er gehen darf, wie weit er gehen muss.
Doch die badische Leitstelle ist leider nötig, wie die Euro-Rettung zeigt und wie es beschämte Abgeordnete auch mehr oder weniger offen zugeben. Gewiss: Gerade wichtige Entscheidungen müssen mitunter schnell und geheim gefällt werden. Das gilt gerade in Zeiten zunehmender internationaler Verflechtung, das gilt in der EU ebenso wie in der Nato - aber wohl kaum für die gesamten Verhandlungen zum Europäischen Stabilitätsmechanismus. So lagen dem österreichischen Parlament Informationen vor, die der deutsche Bundestag nicht hatte. Wenn ein Beamter des Finanzministeriums dem zuständigen Parlamentsausschuss lediglich eine Tischvorlage in englischer Sprache zum ESM präsentiert (das habe „Vorteile“ und diene dem besseren Verständnis) - dann ist das keine Unterrichtung, sondern eine Verhöhnung des Bundestages.
Diese Informationspflicht ist weder Selbstzweck noch hohles Verfassungsprinzip: Sie dient nicht nur dem Parlament, sich ein Bild zu machen -, sondern dazu, für das Gemeinwesen bedeutende Vorgänge öffentlich zu machen, eine Debatte zu führen. Und das ist hier bitter nötig. Denn der ESM ist ein Vertrag, der dazu geeignet ist, Deutschland tief in den europäischen Schuldenturm zu führen - ohne Chance, je wieder Licht zu sehen.
Und dafür soll das Parlament nur pauschal und nachträglich seine Zustimmung geben? Nein, darüber muss geredet und beraten werden. Das letzte Wort wird auch über den (zweifelhaften) Inhalt des ESM das Bundesverfassungsgericht sprechen - obwohl es kein Mandat hat, Europapolitik zu machen. Doch wenn die anderen Organe nicht im Rahmen der Verfassung arbeiten wollen oder können, bleibt nur der Notdienst. Sonst ist der Patient bald tot.