Es geht nur gemeinsam
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Flagge der Europäischen Union in Brüssel Bild: EPA
Im Streit über Euro-Bonds offenbaren sich zutiefst unterschiedliche Vorstellungen von der EU – ohne Hilfsbereitschaft aber geht die Zerrüttung weiter. Gastbeitrag eines Europarechtlers.
Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 haben die Volkswirtschaften der EU schwer beeinträchtigt. In allen EU-Mitgliedstaaten muss mit einer Rezession gerechnet werden. Die Einbrüche werden teilweise den Umfang erreichen, der in der großen Krise ab 1929 zu beobachten war. Ohne massive monetäre und fiskalische Unterstützung drohen selbstverstärkende zerstörerische Abwärtsspiralen. Die fiskalstaatlichen Hilfsprogramme werden die öffentliche Verschuldung in den EU-Mitgliedstaaten greifbar nach oben treiben. Die Schuldenquoten werden im Lichte des Rückgangs der Bruttoinlandsprodukte stark anwachsen. In der Frage, ob die EU-Mitgliedstaaten eine gemeinsame Verantwortung trifft, die Folgen der Krise aufzufangen, ist in den vergangenen Wochen erbitterter Streit ausgebrochen.
Schon bald nachdem die Folgen des „Herunterfahrens“ der mitgliedstaatlichen Volkswirtschaften klarer vor Augen getreten waren, wurden Forderungen laut, im Zuge europäischer Solidarität die Lasten zu teilen. In Italien machte sich der ehemalige italienische Ministerpräsident Monti in einem Zeitungsartikel für die Ausgabe von „Euro-Bonds“ stark, also Anleihen, für die die Mitgliedstaaten gemeinsam haften. Wenige Tage später forderten die Staats- und Regierungschefs von immerhin neun Mitgliedstaaten die Schaffung eines derartigen gemeinschaftlichen Finanzierungsinstruments, sogenannter Corona-Bonds.
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