https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/eugh-zur-vorratsdatenspeicherung-justizminister-heiko-maas-rudert-zurueck-12885567.html
Jasper von Altenbockum (kum.)

Vorratsdatenspeicherung : Der Justizminister kuscht

Darauf hatten sich die beiden im Januar geeinigt: „Wir werden vorbereitend alles dafür tun, dass nach der Entscheidung des EuGH sehr zügig dem Bundeskabinett ein Gesetzesentwurf zur Entscheidung zugeleitet wird.“ Jetzt ist nicht mehr die Rede davon. Thomas de Maizière (links) und Heiko Maas im März 2014 im Kabinettssaal im Kanzleramt. Bild: dpa

Heiko Maas lässt Thomas de Maizière im Regen stehen. Mit der Vorratsdatenspeicherung wird es nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in dieser Legislaturperiode wohl wieder nichts. Das ist ein neuer Fall von Kuschen vor dem Internet.

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          Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erinnert in groben Zügen an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das entsprechende deutsche Gesetz: Nicht die Vorratsdatenspeicherung ist Unrecht, aber die Details ihrer gesetzlichen Regelung. Es ist also falsch zu sagen: Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht. Sie verstößt dagegen so wenig wie gegen das Grundgesetz. Wohl aber einzelne Regelungen.

          Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatten sich deshalb schon im Januar darauf geeinigt, einen Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung „vorbereitend“ auszuarbeiten und dann nach dem Richterspruch aus Luxemburg „sehr zügig“ vorzulegen. Denn das Urteil, das jetzt ergangen ist, war schon damals zu erwarten, auch war zu erwarten, dass es nicht sehr weit von dem des Bundesverfassungsgerichts entfernt liegen würde. Der deutsche Gesetzentwurf hätte sich danach richten können und für die EU neue Maßstäbe setzen können.

          Doch Maas lässt de Maizière jetzt im Regen stehen. Nichts wurde vorbereitet. Und da die Richtlinie verworfen worden sei, brauche es erst einmal keinen deutschen Gesetzentwurf, verkündete das Justizministerium am Dienstag. Maas beruft sich dabei auf den Koalitionsvertrag, der ausdrücklich die Richtlinie erwähnt. Die „Sprachregelung“ vom Januar war also nichts wert, de Maizière muss gute Miene zum bösen Spiel machen. Man könnte auch sagen: Er wurde eiskalt über den Tisch gezogen.

          Maas nimmt Rücksicht auf seine Partei, in der große Teile die Vorratsdatenspeicherung für überflüssig halten. Und er nimmt Rücksicht auf eine propagandistische Polemik, die seit Jahren im Netz gegen die Speicherung von Daten zum Zweck der Verbrechensbekämpfung geführt wird. Sie ist seit der NSA-Affäre Argumenten noch weniger zugänglich als vorher - nicht einmal den Argumenten, die in den Urteilen der Gerichte aufgeführt sind*. Denn auch das Bundesverfassungsgericht hält die Vorratsdatenspeicherung für durchaus sinnvoll. Es hat außerdem einen Weg aufgezeigt, wie die „Sammelwut“ begrenzt und die ohnehin - und auch jetzt schon - befristet gespeicherten Daten vor missbräuchlichem Zugriff geschützt werden können.

          (*Die Leserkommentare bestätigen das bislang, 15.04 Uhr, auf eindrucksvolle Art, Jasper v.Altenbockum)

          Jasper von Altenbockum
          Verantwortlicher Redakteur für Innenpolitik.

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