F.A.S. exklusiv : EU-Parlamentsverwaltung verteidigt Schulz
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Er bescherte der SPD einen Höhenflug in den Umfragen: der Kanzlerkandidat und ehemalige EU-Parlamentspräsident Martin Schulz. Bild: dpa
Der künftige SPD-Kanzlerkandidat hat einen EU-Mitarbeiter auf Langzeitdienstreise nach Berlin geschickt – und geriet deshalb unter Druck. Rückendeckung für diese Entscheidung bekommt Schulz jetzt aus Brüssel.
Die Verwaltung des Europäischen Parlaments verteidigt eine Entscheidung, für die der frühere Präsident und heutige SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz in die Kritik geraten ist. Schulz hatte einen engen Mitarbeiter in Brüssel angestellt, obwohl dieser in Berlin lebte und arbeitete. Es handelt sich um Markus Engels, der inzwischen den Wahlkampf von Schulz in der SPD-Parteizentrale leitet. „Die Lösung, Herrn Engels auf Langzeitdienstreise nach Berlin zu schicken, wurde gewählt und genehmigt, da sie für das Parlament günstiger war als eine Vielzahl von Einzeldienstreisen“, sagte eine Sprecherin des Europäischen Parlaments der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.).
Engels kassierte in seinem ersten Anstellungsjahr 2012 insgesamt 16.600 Euro für 273 Tage, die er auf Dienstreise in Berlin verbrachte. Außerdem bekam er einen steuerfreien Auslandszuschlag von 840 Euro im Monat. Schulz hatte Engels nach Berlin abgeordnet, er war als Presseattaché im Informationsbüro des Parlaments für Angelegenheiten des Präsidenten zuständig. Die Verwaltung stimmte zu.
Zur Erläuterung teilte sie der F.A.S. mit, dass Engels nur die Kosten für eine Hin- und Rückreise erstattet worden seien und er keinen Anspruch auf Übernachtungskosten gehabt habe. Außerdem sei sein Tagegeld um ein Viertel gekürzt worden (auf 70 Euro) und nach zehn Monaten ganz entfallen. Engels sei danach ohne weitere Sonderleistungen in Berlin geblieben; allerdings stand ihm der Auslandszuschlag zu. Für die regelmäßigen Reisen, die Engels von Berlin nach Brüssel unternahm, etwa alle zwei Wochen, wurde er folglich nicht kompensiert. In Brüssel konnte er ebenso wenig wie in Berlin Übernachtungskosten geltend machen.
Die Langzeitdienstreise von Engels war nicht völlig ungewöhnlich. Nach Auskunft des Parlaments befinden sich seit Anfang vergangenen Jahres dreizehn der insgesamt 7600 Mitarbeiter in einem solchen Arrangement, davon dienen sechs – wie einst Engels – als Presseattachés in einem Mitgliedstaat. Wie das Parlament der F.A.S. weiter mitteilte, sei Engels ab dem 1. Juli 2014 mit einem neuen Zeitvertrag beschäftigt worden, nunmehr mit dem Dienstort Berlin. Von da an entfiel auch der Auslandszuschlag. Offen blieb, warum Engels nicht von Anfang an in Berlin angestellt worden war.
Die Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses im Europäischen Parlament, die CDU-Abgeordnete Ingeborg Gräßle, kritisierte das Vorgehen, sie sprach gegenüber der F.A.S. von einer „Lex Engels“. „Die Regeln wurden missbräuchlich angewendet: Der Mitarbeiter des ehemaligen Präsidenten bekam eine Dauerdienstreise nach Berlin genehmigt und dafür gleichzeitig 16 Prozent steuerfreie Auslandszulage plus Tagegeld, ohne einen Koffer packen zu müssen, weil er seine Berliner Wohnung einfach weiter nutzen konnte. Dafür sind die Regeln nicht gemacht.“ Gräßle forderte von der Verwaltung weitere Aufklärung.