Ethikrat : Beschneidung ist zulässig
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Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates Christiane Woopen regt einen runden Tisch mit Vertretern aus Judentum und Islam sowie Mediziner, Juristen und Repräsentanten der Elternschaft an Bild: dapd
Die Mitglieder des Ethikrates fordern bei der Durchführung einer Bescheidung nach einer möglichst schonenden Praxis. Zudem sollen Eltern aufgeklärt werden.
Die Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen Gründen ist in einer Debatte des Deutschen Ethikrates zwar als Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne definiert worden, aber von den meisten Ratsmitgliedern dennoch als zulässig empfunden worden, sofern medizinische Sorgfaltregeln beachtet würden. Auf der Sitzung des Ethikrates in der Berliner Akademie der Wissenschaften plädierten der jüdische Arzt Leo Latasch und der muslimische Rechtsmediziner Ilhan Ilkilic für eine Zulässigkeit der Beschneidung und hielten Regeln zur Schmerzlinderung der betroffenen Säuglinge und zur Ausbildung des agierenden Personals für möglich oder richtig.
Alle Teilnehmer der Debatte hielten die Religionsfreiheit und die besondere Stellung des Judentums in der deutschen Gesellschaft für die letztlich ausschlaggebenden Argumente in der Frage, ob Beschneidungen zulässig seien oder nicht. Auch der Strafrechtler und Rechtsphilosoph Reinhard Merkel, der es zwar „bizarr“ nannte, wenn Religionsgemeinschaften eine Definitionsmacht über die Zulässigkeit von Körperverletzungen erhielten, wollte sich am Ende dem Argument beugen, dass es in Deutschland eine „weltweit singuläre Pflicht gegenüber allen jüdischen Belangen“ gebe. Er sagte, im Konflikt zwischen dem strafrechtlich unzulässigen körperlichen Eingriff und der Verpflichtung der deutschen Nation gegenüber dem Judentum entstehe ein „rechtspolitischer Notstand“.
Verpflichtende Aufklärung für Eltern
Merkel gab an, er könne einem „auf die praktischen Details“ einer möglichst schonenden Beschneidungspraxis“ zielenden Kompromissbeschluss des Ethikrates zustimmen. Er schlug vor, es sollten nur geschulte Ärzte oder religiöse Beamte für die Prozedur zuständig sein dürfen, die Anwesenheit eines Anästhesisten müsse gewährleistet sein, zudem solle es eine verpflichtende Aufklärung und Zustimmungserklärung der Eltern geben.
Die Vorsitzende des Ethikrates, die Medizinethikerin Christiane Woopen, hielt es nach der Debatte für möglich, dass der Rat schnell zu einer einvernehmlichen Position in der Frage der Zulässigkeit von Beschneidungen kommen könne. Auch sie nannte ähnliche Bedingungspunkte: Pflicht zu Aufklärung und Einwilligung beider Eltern sowie Richtlinien zur Praxis. Frau Woopen regte an, laufende Fragen zur Beschneidung könnten womöglich von Fachleuten eines permanenten „runden Tisches“ geklärt werden, an dem Repräsentanten von Judentum und Islam sowie Mediziner, Juristen und Repräsentanten der Elternschaft einen Sitz haben sollten.