Prozess nach Silvesternacht : Kölner Mosaiksteine
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Die ersten Prozesse im Zusammenhang mit der Kölner Silvesternacht sind eröffnet worden. Bild: dpa
In Köln beginnen die ersten Prozesse gegen die Taschendiebe der Kölner Silvesternacht. Der Richter folgt bei seinem Urteil im Wesentlichen den Forderungen der Anklage.
Vermutlich hat in Deutschland noch kein Prozess gegen einen gewöhnlichen Dieb so viel Aufmerksamkeit gefunden wie der Prozess gegen Younes A. Als A. am Mittwochmorgen den kleinen Saal 213 des Kölner Amtsgerichts betritt, bildet sich sogleich eine große Traube von Fernsehteams aus dem In- und dem Ausland um die Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 23 Jahre alten Asylbewerber aus Marokko vor, einer jungen Frau das Handy gestohlen zu haben. Nach seiner Verhaftung fanden Polizisten bei A. zudem 0,1 Gramm Amphetamin. Das sind Eckdaten für einen Prozess, der an jedem Werktag an irgendeinem Amtsgericht stattfinden könnte.

Politischer Korrespondent in Nordrhein-Westfalen.
Doch die Strafsache Younes A. ist kein Alltagsverfahren. Sein Prozess ist das erste Verfahren gegen einen Tatverdächtigen aus der Kölner Silvesternacht. In der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar hatten sich mehr als 1000 junge Männer aus Nordafrika und Arabien vor dem Kölner Hauptbahnhof versammelt. Immer wieder lösten sich aus der Menge kleinere Gruppen, die Passanten bestahlen und Frauen sexuell belästigten. Rund 1100 Anzeigen gingen bei der Polizei ein. Bezüglich der insgesamt 593 angezeigten Sexualstraftaten hat die Kölner Staatsanwaltschaft bisher noch keine Anklagen erhoben. Doch in ihrer Anklage gegen Younes A. stellt Staatsanwältin Monika Volkmann einen Zusammenhang zu den massenhaften Übergriffen her, was Florian Storz, der Verteidiger von A., umgehend rügt. Den Diebstahl und den Rauschgiftbesitz räume A. ein. Doch an den sexuellen übergriffen sei A. nicht beteiligt gewesen.
Afghane identifiziert Täter
Richter Amand Scholl bittet Lara-Maria H. in den Zeugenstand. Die 20 Jahre alte Frau aus Sulz am Neckar war mit Freundinnen nach Köln gefahren, um dort Silvester zu feiern. Als sie am Hauptbahnhof ankamen, fielen ihnen gleich die „vielen ausländischen Männer“ auf. Auf dem Weg nach draußen griff jemand Lara-Maria H. im Gedränge an den Po. Als sie wenige Sekunden später vom Bahnhofsvorplatz aus mit ihrem Handy den Dom fotografieren wollte, riss ihr jemand das Gerät von hinten aus der Hand. Sie erinnert sich, dass ein Mann mit ausländischen Aussehen rief: „Das ist der Dieb!“ und auf Younes A. zeigte. Lara-Maria H. verfolgte den jungen Marokkaner quer über den Bahnhofsvorplatz, bis ihm jemand ein Bein stellte. Er stürzte. Dann war – anders als in den meisten anderen Fällen im Laufe der Nacht – auch schon die Polizei zur Stelle.
Es sei gut möglich, dass A. derjenige gewesen war, der sie vor dem Diebstahl auch sexuell belästigte, hatte die junge Frau in ihrer polizeilichen Vernehmung Anfang Januar zu Protokoll gegeben. Am Mittwoch sagt Lara-Maria H., es sei einfach schon zu dunkel, das Gedränge zu groß gewesen, um jemanden zu erkennen. Wenig später steht Younes A. auf und sagt mit gesenktem Blick: „Excuse me.“ Die junge Frau akzeptiert die Entschuldigung.Auch ihren Hinweisgeber trifft Lara-Maria H. am Mittwoch noch einmal. Es ist ein 30 Jahre alter Baggerfahrer aus Afghanistan. Er ist seit vier Jahren in Deutschland und anerkannter Asylbewerber. Er identifiziert Younes A. zweifelsfrei.
„Was ist bei euch in Köln los?“
Staatsanwältin Volkmann sagt in ihrem Plädoyer, in der Kölner Silvesternacht sei etwas Beispielloses in Deutschland geschehen. „Das Sicherheitsempfinden der Allgemeinheit ist nachhaltig beschädigt worden.“ Zwar gebe es keinen hinreichenden Verdacht, dass A. auch an den sexuellen Übergriffen auf Frauen beteiligt war. Doch sei seine Tat ein „Mosaikstein im Gesamtgeschehen“ der Silvesternacht. A. habe das Gastrecht missbraucht. Auch im Sinne der Generalprävention verbiete sich eine milde Strafe, sagt die Staatsanwältin und fordert sechs Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à fünf Euro.Verteidiger Storz ist entsetzt. „Die Anklage will meinen Mandanten für die ganze Silvesternacht verantwortlich machen. Dabei ist er nur ein kleines Licht, eine Wurst“, sagt Storz und beantragt, es bei einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu belassen.
Bewährungsstrafe : Erstes Urteil gegen Täter aus Kölner Silvesternacht
Doch Richter Scholl folgt in seinem Urteil dann im Wesentlichen der Anklage – lediglich die Geldstrafe reduziert er auf 20 Tagessätze. A. habe seinem Opfer das Mobiltelefon in „raubähnlicher Weise“ entwendet. Dass der Angeklagte es mit „den Vorschriften in diesem Land“ nicht so ernst nehme, werde auch dadurch deutlich, dass er schon ein Jahr lang in Deutschland war, bevor er sich um Asyl bemüht habe. „Und Ihren Ausweis haben Sie weggeworfen, um Ihre Abschiebung zu verhindern.“ Richter Scholl schließt mit einer ungewöhnlichen persönlichen Erklärung. Bei einem Aufenthalt in Washington habe ihm ein Amerikaner vor ein paar Jahren gesagt, Köln sei die schönste Station seiner Europatour gewesen. „Heute wird man nur noch gefragt: Was ist bei euch in Köln los?“ Eine Antwort darauf solle auch diese Hauptverhandlung geben, sagt der Richter.