
Zufluchtsorte für Opfer : Erschreckende Gewalt gegen Frauen
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Strafbar ist Gewalt gegen Frauen sowieso. Doch nur selten werden die Vorfälle angezeigt. Und selbst wenn die Polizei kommt, fehlt es oft an sicheren Orten für die Opfer.
Es ist nicht einfach, aus der Gewalt gegen Frauen gesetzgeberische Schlüsse zu ziehen. Wenn Frauen, insbesondere auch in Partnerschaften, misshandelt werden, so ist nicht die Strafbarkeit der Taten das Problem, sondern die Schutzlosigkeit der Opfer.
Nicht selten wird Gewalt gar nicht angezeigt; und wenn eine Frau das tut, so hilft ihr auch die Einleitung eines Strafverfahrens noch nicht aus aktueller Not. Und auch wenn die Polizei kommt, so braucht die Frau einen sicheren Ort – oft auch für ihre Kinder. Hier müssen mehr Plätze in Frauenhäusern her, in denen Opfer von Gewalt Zuflucht finden können, und zwar ohne, dass sie von einem gewalttätigen „Partner“ sogleich wieder gefunden werden. Gut also, dass nun hierfür und für Beratungsstellen mehr Geld bereit gestellt werden soll.
Die Zahlen schon des „Hellfeldes“ insbesondere mit Blick auf sexuelle Gewalt sind erschreckend. Einschreiten kann der Staat aber weiterhin nur, wenn es einen Verdacht gibt, und nicht jeder Verdacht ist begründet. Zwar sind generell die meisten Opfer von schwerer Gewaltkriminalität Männer. Offenbar sind sie es aber auch die Männer, die auch im westlichen Kulturkreis weiterhin Aufklärung über elementare Rechte wie Schutz von Leben, Freiheit und Gleichberechtigung nötig haben.

Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.
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