Zwei Leute zusammen: Das wäre noch erlaubt. Aber nicht mehr nach 21 Uhr. Bild: dpa
In Hotspots gelten Ausgangssperren ab 21 Uhr, Schulen öffnen nur mit Tests – so sieht es ein Entwurf der Bundesregierung für die neuen Lockdown-Regeln vor. Das Papier wird noch in der Regierung diskutiert.
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Im Kampf gegen Corona plant die Bundesregierung harte Ausgangssperren und eine weitere Einschränkung privater Kontakte. So steht es im Entwurf zum neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes, der am späten Freitagnachmittag in die Abstimmung zwischen den beteiligten Ministerien gegeben worden ist und der der F.A.Z. vorliegt.
Zuletzt war die Ministerpräsidentenkonferenz am Montag abgesagt worden. Stattdessen will die Bundesregierung jetzt das Infektionsschutzgesetz ändern, um den Lockdown zentral für den ganzen Bund zu verschärfen.
Dem Entwurf zufolge treten die Maßnahmen in Kraft, wenn die Inzidenz im Landkreis drei Tage lang über 100 liegt – sie gelten dann vom übernächsten Tag an. Von 21 bis 5 Uhr darf den Plänen entsprechend niemand die Wohnung verlassen, es sei denn zur Versorgung von Tieren, zu medizinischen Notfällen, aus beruflichen Gründen oder zur Betreuung von Kindern, Alten und Kranken. Die Bundesregierung soll zudem weitere Verordnungen erlassen dürfen.
Schulen sollen nur mit Tests öffnen
Private Kontakte sollen weiter beschränkt werden: Jeder Haushalt darf nur noch einen Gast je Tag empfangen. Kindergärten und Schulen dürfen nur noch Kinder vor Ort empfangen, die zwei Mal in der Woche getestet werden – und auch das nur, solange die Inzidenz unterhalb von 200 bleibt. Wenn Kindergärten und Schulen schließen, wird die Notbetreuung auf ein Fünftel der Kinder beschränkt – egal ob sie wegen der Inzidenz oder wegen mangelnder Tests schließen.
Arbeitgeber müssen laut dem Entwurf mit einem Bußgeld rechnen, wenn sie ihren Mitarbeitern kein Homeoffice ermöglichen, wo das möglich wäre. Eine Testpflicht am Arbeitsplatz ist in dem Entwurf nicht enthalten. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat allerdings bereits angekündigt, kommende Woche eine Verordnung in der Bundesregierung zu diskutieren, mit der die Arbeitgeber verpflichtet werden sollen, ihren Mitarbeitern Tests anzubieten.
Streit um Sieben-Tage-Inzidenz
Derzeit ist noch nicht klar, wie der Entwurf in der Ressortabstimmung noch verändert wird. Ganz unverändert wird er wohl nicht bleiben, bevor er kommende Woche in den Bundestag geht. Besonders umstritten ist dem Vernehmen nach, ob alle Maßnahmen an einem Wert hängen sollen, der Sieben-Tage-Inzidenz, die nicht immer zuverlässig angegeben wird und mit fortschreitender Impfkampagne an Aussagekraft verliert. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hatte gesagt, das Gesetz lasse sich zur Not in einer Sitzungswoche ändern, „wenn alle wollen“.
Der FDP-Abgeordnete Oliver Luksic kritisierte den Entwurf: „Massive Grundrechtseingriffe dürfen nicht nur an einem Statistikwert des RKI und den nicht immer aktuellen Meldungen der Gesundheitsämter hängen. Die steigende Impfrate völlig auszublenden ist ein Fehler, nächtliche Ausgangssperren sind besonders unverhältnismäßig.“