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Entschließungsantrag : Bundestag für Beschneidungen

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In einem gemeinsamen Antrag haben die Fraktionen von Union, FDP und SPD die Bundesregierung aufgefordert, die Straffreiheit bei Beschneidungen sicherzustellen.

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          Die Fraktionen von Union, FDP und SPD haben sich am Mittwoch auf einen gemeinsamen Antrag zur Zulässigkeit von Beschneidungen geeinigt. In der Entschließung, über die an diesem Donnerstag abgestimmt werden soll, wird die Bundesregierung aufgefordert, im Herbst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Darin soll die medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen für zulässig erklärt werden. Zu berücksichtigen seien dabei die Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung. Das geht aus dem Entwurf für den Antrag hervor, der dieser Zeitung vorliegt. Ob die Grünen die Resolution mittragen, soll in der Fraktionssitzung am Donnerstag entschieden werden.

          Die in dem Entwurf gebrauchte Formulierung würde auch Beschneidungen von Jungen ohne religiösen Grund zulassen, beispielsweise aus hygienischen Überlegungen. Statt der ursprünglich debattierten „Straffreiheit“ spricht der Entwurf nun von der „Zulässigkeit“ von Beschneidungen bei Jungen. Der Begriff der „medizinisch fachgerechten“ Beschneidung sowie der Ausdruck „ohne unnötige Schmerzen“ werden weiterhin kontrovers debattiert, da Beschneidungen bisher auch von medizinisch nicht approbierten Personen durchgeführt worden sind.

          Weil einige Ausführungen der ursprüngliche Fassung die Zustimmung der Fraktionen gefährdet haben, wurden sie in einer neuen Fassung nicht mehr als Forderung, sondern als Begründung für den Antrag behandelt. Zwar gab es unter den beteiligten Fraktionen einen Konsens, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie andere sittenwidrige Eingriffe in die körperliche Integrität von Kindern zu verurteilen. Die ebenfalls getätigten Ausführungen zu Religionsfreiheit und Straffreiheit hätten jedoch - möglicherweise - eine breite Zustimmung in den Fraktionen gefährdet.

          Der Gesundheitspolitiker Erwin Lotter (FDP) kritisierte die Befassung des Bundestages „im Windschatten“ der Sondersitzung zu den geplanten Finanzhilfen für Spanien. Ihm sei eine grundsolide und ausführliche Befassung wichtig. Wegen der großen Zahl an kritischen Stimmen ist unter den Fraktionen weiter strittig, ob es eine Aussprache im Plenum geben soll. Uneinigkeit herrscht auch darüber, ob der Entwurf als Antrag einzelner Fraktionen oder als Gruppenantrag zur Abstimmung gebracht werden soll. Bei der Abstimmung über einen Gruppenantrag entfiele der Fraktionszwang.

          Auch die Bundesregierung hat am Mittwoch bekräftigt, zügig für Rechtsfrieden sorgen zu wollen. Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte, ein Gesetzentwurf solle „möglichst bis zum Herbst“ vorliegen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sei mit den zuständigen Ministerien im Gespräch. Entgegen der im Entschließungsantrag formulierten „Zulässigkeit“ von Beschneidungen sprach Seibert von „Straffreiheit“. Zudem verwandte er den Ausdruck der „rituellen“ Beschneidung, die zuvor aus dem Entwurf der Fraktionen entfernt worden war.

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