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F.A.Z. exklusiv : Zeitungsverleger rügen „eklatanten Verfassungsverstoß“

  • Aktualisiert am

Bundesjustizminister Marco Buschmann. Bild: Reuters

BDZV rügt Bundesjustizminister Buschmann wegen Online-Rechtsbriefing „libra“: Verletzung der Neutralitätspflicht.

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          Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) dazu aufgefordert, unverzüglich den „eklatanten Verfassungsverstoß zu beseitigen“, den der Verband im „Libra Rechtsbriefing“ sieht. Im Lichte der aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sei das von der – der öffentlichen Hand zuzurechnenden – „juris GmbH verantwortete Internet-Rechtsbriefing „nicht (mehr) legitimierbar“.

          Dem FDP-Politiker wurde zuletzt vorgeworfen, dass das im April 2022 geschaffene „Libra Rechtsbriefing“ der mehrheitlich in Staatshand befindlichen Juris GmbH vor allem der Vermarktung seiner Politik und der seiner Partei diene. Der BDZV argumentiert in seiner Erklärung noch grundsätzlicher, dass das Gebot der „Staatsferne der Presse“ auch für Online-Medien der öffentlichen Hand gelte. Es verstehe sich von selbst, dass etwa „das Kanzleramt keine politische Wochenzeitung, das Wirtschaftsministerium kein umfassend informierendes Wirtschaftsmagazin, das Justizministerium keine allgemein informierende ,Justizzeitung‘ herausgeben darf“.

          Staatliche Öffentlichkeitsarbeit sei auf die Vermittlung der eigenen Aktivi­täten beschränkt. „Libra“ verbreite jedoch „unter Verletzung des für staatliche Medien geltenden Neutralitätsgebots“ Fremdnachrichten. „Libra“ sub­stituiere „die von der Verlagswirtschaft vorgehaltenen vergleichbaren Angebote für den Bereich ,Recht‘ (Legal Tri­bune online, FAZ-Einspruch, Fachseiten in Tageszeitungen usw.)“. Beseitige der Bundesjustizminister den Verfassungsverstoß, so der BDZV, so würde verhindert, dass die Verlage „ein weiteres Mal vor die Zivilgerichte ziehen müssten“.

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