Einsatz am Persischen Golf : Es fehlen Details – und eine Anfrage
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Der Zerstörer HMS Duncan der britischen Marine überwacht seit dem 28. Juli die Passage an der Straße von Hormuz. Bild: EPA
Verteidigungspolitiker debattieren, inwiefern sich Berlin an einer Mission in der Straße von Hormuz beteiligen könnte. Das zuständige Ministerium wiegelt ab – die Diskussion sei „spekulativ“.
Die Bundesregierung hat nach Angaben des Verteidigungsministeriums bislang „keine konkreten Anfragen“ nach einer militärischen Beteiligung an einer Überwachungs- oder Schutzmission im Persischen Golf erhalten. Ein Sprecher des Ministeriums sagte, es sei „spekulativ“, darüber nachzusinnen, welche militärischen Fähigkeiten von Marine oder Luftwaffe für eine deutsche Beteiligung wohl in Frage kämen.
Zunächst müsste tatsächlich der Charakter und der Auftraggeber einer solchen Mission genauer definiert sein. Die Briten und Franzosen hatten unter deutscher diplomatischer Mitberatung die Idee eines Marine-Einsatzes in der Straße von Hormuz geboren, nachdem ein britischer Tanker dort von iranischen Booten gestoppt, gekapert und in einen iranischen Hafen gebracht worden war mit der Begründung, der Tanker habe sich außerhalb der internationalen Gewässer befunden und ein iranisches Fischerboot gerammt.
Falls sich die Aufgabe eines deutschen Schiffs im Golf im Zuge der Marinemission lediglich auf eine Beobachtungsrolle beschränkte, also auf die Verfolgung des Schiffsverkehrs, um bei künftigen Zwischenfällen eine eindeutige Faktenlage präsentieren zu können, dann wäre dies nach Auffassung einiger Außenpolitiker auch ohne Entsende-Mandat des Bundestags möglich. Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages Norbert Röttgen argumentierte am Montag im „Deutschlandfunk“ entsprechend.
Wohl eher eine freiwillige Aktion einzelner
Sollte ein deutsches Schiff allerdings auch zum Schutz der Handelsschifffahrt, also etwa zur Abwehr von Kaperversuchen, eingesetzt werden, dann wäre für diese Aufgabe zwingend ein Mandat des Bundestages notwendig. Die deutsche Rechtsprechung für Auslandseinsätze der Bundeswehr verlangt zudem nach allgemeiner Auffassung, dass die Streitkräfte abgesehen vom Verteidigungsfall nur in einem „System kollektiver Sicherheit“ eingesetzt werden dürfen, worunter landläufig ein Auftrag der Vereinten Nationen oder der EU zu verstehen ist.
Dass die Europäische Union eine Militärmission am Golf gemeinsam beschließt, ist jedoch eher unwahrscheinlich; Briten und Franzosen denken derzeit offenkundig eher an eine freiwillige Aktion einzelner europäischer Staaten.
Die Royal Navy ist zu diesem Zweck seit dem Wochenende außer mit der Fregatte „HMS Montrose“ auch mit dem Zerstörer „HMS Duncan“ in der Region präsent. Die Niederlande erwägen die Entsendung einer Fregatte.
Die Deutsche Marine könnte die Korvette „Ludwigshafen am Rhein“ oder die Fregatte „Hessen“ in die Straße von Hormuz verlegen, die beide gegenwärtig im Mittelmeer in anderen Missionen gebunden sind. Auch die Entsendung einer weiteren Fregatte aus Wilhelmshaven wäre denkbar.