Einigung auf Neuregelung : Bund lenkt ein bei Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
- Aktualisiert am
Familienministerin Schwesig (SPD) Bild: EPA
Zum 1. Juli soll die Regelung in Kraft treten: Bund und Länder einigten sich auf eine Neuregelung des Unterhaltsvorschusses. Der Bund übernimmt mehr Kosten.
Der Streit um die versprochene Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ist beendet. Wie Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) am Montag in Berlin mitteilte, haben sich Bund und Länder auf die Modalitäten geeinigt. Danach soll die Reform nun zum 1. Juli in Kraft treten. Der Bund soll zudem seine Beteiligung an den Kosten erhöhen, um die geschätzten Mehrkosten in Höhe von 350 Euro mitzutragen.
Ursprünglich war die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses bereits zum 1. Januar dieses Jahres geplant. Mit der Leistung springt der Staat ein, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil nicht zahlt. Bislang erhalten die Kinder den Vorschuss vom Jugendamt bis zum 12. Geburtstag und höchstens sechs Jahre lang. Künftig soll die Befristung entfallen und der Anspruch bis zum 18. Lebensjahr ausgeweitet werden. Gestritten wurde zuletzt aber darüber, wie die zusätzlichen Kosten aufgeteilt werden.
Vor allem Länder und Kommunen wehrten sich gegen Mehrbelastungen. Bundesweit beziehen 440.000 Eltern den Unterhaltsvorschuss, 90 Prozent sind alleinerziehende Mütter.