Ehrensold, Büro und Mitarbeiter : Eine Frage von Moral und Anstand
- -Aktualisiert am
Es war eine Villa im Kölner Prominentenvorort Marienburg, die die erste Debatte darüber entfachte, was einem ehemaligen Bundespräsidenten zusteht. Zu einem Spottpreis werde das bundeseigene Gebäude an den früheren Amtsinhaber vermietet, zu teuer seien die Renovierungskosten ausgefallen. Ein Unionsabgeordneter sprach von einem „ausgeprägten Hang“ des ehemaligen Staatsoberhaupts zur kostspieligen Repräsentation und verglich ihn gar mit Ludwig XIV., dem französischen Sonnenkönig.
Das war 1980, der Gescholtene hieß Walter Scheel und war seit einem guten halben Jahr Bundespräsident außer Dienst. Das vierte Staatsoberhaupt der Bundesrepublik war mit 59 Jahren aus dem Amt geschieden, sieben Jahre älter als heute Christian Wulff. Scheel, mittlerweile 92 Jahre alt, bezieht seit 33 Jahren den sogenannten Ehrensold, derzeit 199.000 Euro im Jahr. Der steht jedem ehemaligen Bundespräsidenten lebenslang zu, nun also auch Wulff.
Ruhebezüge aus dem öffentlichen Dienst werden verrechnet
Ist das richtig? Und wenn ja, was kann ein Bundespräsident darüber hinaus in Anspruch nehmen? Aus Respekt vor dem Amt sind diese Fragen über Jahrzehnte allenfalls verhalten diskutiert worden - und ohne Konsequenzen. Doch wegen der besonderen Umstände des Rücktritts eines Präsidenten, gegen den die Staatsanwaltschaft ermittelt, ist die Debatte nun mit Wucht entbrannt.
Der Ehrensold wird im „Gesetz über die Ruhebezüge des Präsidenten“ vom 17. Juni 1953 geregelt. Es legt fest, dass ein Bundespräsident, der „mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen“ aus seinem Amt ausscheidet, einen Ehrensold „in Höhe der Amtsbezüge“ erhält. Die Witwe eines Bundespräsidenten erhält 60 Prozent davon. Veronika Carstens, die im Januar verstorbene Ehefrau des früheren Bundespräsidenten Karl Carstens, bezog dieses Witwengeld zwanzig Jahre lang.
Stehen einem ehemaligen Bundespräsidenten zudem Ruhebezüge aus einer früheren Tätigkeit im öffentlichen Dienst zu, werden diese mit dem Ehrensold verrechnet. Das dürfte bei Roman Herzog, dem ehemaligen Bundesverfassungsrichter, und bei Horst Köhler der Fall sein. Köhler dürfte als ehemaliger Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF) und als früherer Präsident des Sparkassenverbands Bezüge erhalten, die den Ehrensold sogar übersteigen.
In früheren Jahren nicht mehr als ein bürokratischer Akt
Derzeit machen die Ruhebezüge für die Bundespräsidenten und deren Hinterbliebene knapp 1,2 Millionen Euro im Jahr aus. Die Kosten für ihre Amtsausstattung, also Mieten, Bewirtschaftung und Unterhalt der Grundstücke, Gebäude und Räume, für Dienstreisen, Büroausstattung sowie insgesamt 16 Fahrzeuge belaufen sich auf rund 600.000 Euro. Hinzu kommt ein großer Betrag für die Gehälter der Mitarbeiter, Sekretäre und Fahrer. Richard von Weizsäcker und Horst Köhler, die beide noch relativ oft reisen, haben insgesamt vier Kräfte, Roman Herzog hat drei, Scheel nur noch eine.